Abschaffung: Millionen Eltern erhalten bald deutlich weniger Gelder

Eine schwangere Frau in einem gestreiften Oberteil, hält Geldscheine in der Hand, während auf dem Tisch weitere Scheine, Münzen und ein Sparschwein drapiert sind.
Symbolbild © istockphoto/Rostislav_Sedlacek

Bald kommt es zu einer bedeutenden Abschaffung: Millionen Eltern müssen dann um wichtige Gelder bangen. Eine geplante Reform könnte dazu führen, dass sie künftig deutlich weniger Leistungen erhalten.

Finanzielle Sorgen wirken sich auf den Alltag vieler Familien aus. Gerade frischgebackene Eltern sind deshalb auf Unterstützung angewiesen. Doch jetzt der Schock: Bald könnten sie weniger Gelder erhalten.

Ärgerliche Abschaffung: Millionen Eltern müssen sich Sorgen machen

Bei der Familienplanung spielt Geld eine nicht zu unterschätzende Rolle: Eine solide finanzielle Basis entlastet junge Eltern. Sie trägt dazu bei, das frische Familienglück entspannter genießen zu können. Allerdings plagen werdende Mütter und Väter in Deutschland nach wie vor einige finanzielle Sorgen. Zwar stellt das Elterngeld eine Absicherung dar. Allerdings könnte sich schon bald einiges ändern. Denn eine geplante Reform der Regierung führt wohl dazu, dass das Elterngeld künftig geringer ausfallen könnte. Für viele Paare dürfte das eine große Ernüchterung darstellen und womöglich Einfluss auf die Familienplanung nehmen.

Geplante Reform könnte Familien deutlich belasten

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Dabei sollte die geplante Reform, welche die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen soll, eigentlich zu mehr Gleichbehandlung beitragen. Oft ist die Steuerbelastung in Steuerklasse 5 für den Partner, der in der Ehe ohnehin weniger verdient, ein eklatanter Nachteil. Deshalb sollen die beiden Steuerklassen ab 2030 wegfallen. Dann sollen beide Partner der Steuerklasse 4 zugeordnet werden. Allerdings könnte das auch Nachteile haben, wie Medien nun einvernehmlich berichten.

Und das aus einem einfachen Grund: Um mehr Elterngeld zu bekommen, können Paare sich bisher auch dazu entscheiden, dass der Partner, der weniger verdient, die Steuerklasse 3 wählt. Das Einkommen und damit die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld fallen so höher aus. Auf diesem Weg ist es möglich, etwas mehr Leistung zu bekommen, während man sich in der Elternzeit befindet. Mit der geplanten Reform könnte sich das ändern: Ehepartner können dann nicht mehr entscheiden, Steuerklasse 3 und 5 zu kombinieren. Nun bleibt abzuwarten, wie sich diese Veränderung im Alltag frischgebackener Mütter und Väter auswirkt.