Ab Oktober: 1.000 Euro Zuschuss stehen für Millionen Bürger parat

Mehrere Geldscheine liegen übereinander auf einem Haufen. Mit dabei sind ein 200-Euro-Schein, viele 100-Euro-Scheine, mehrere 50-Euro- und 20-Euro-Scheine. Damit können die Besitzer in bar bezahlen.
Symbolbild © imago/Future Image

Millionen Bürger können sich ab Oktober freuen, denn für sie steht ein Zuschuss von 1.000 Euro bereit. Mit diesem Geld will der Staat ihnen unter die Arme greifen und sie finanziell etwas entlasten.

Finanziell haben es im Moment wohl viele Menschen sehr schwer. Doch in Deutschland gibt es besonders vulnerable Gruppen. Eine davon kann sich nun besonders freuen, denn der Staat einen Zuschuss von 1.000 Euro für Millionen Bürger bereit. Damit können sie schon eine ganze Menge anfangen und sind etwas von ihren finanziellen Sorgen erst einmal los.

Besondere Belastungen erschweren das Leben

Besonders schwer haben es die Menschen, die aufgrund ihrer besonderen Lebenslage nicht eigenständig für ihr Leben aufkommen können – entweder nicht komplett oder gar nicht. Dies trifft in erster Linie auf Kinder zu. Sie können noch nicht selbst arbeiten gehen und somit alleine für ihr finanzielles Auskommen sorgen. Auch alte oder kranke Menschen sind auf die Hilfen des Staates und die anderer Menschen angewiesen. Sie können aufgrund körperlicher oder seelischer Krankheiten nicht für sich selbst sorgen. Doch es gibt noch eine andere Gruppe von Menschen in Deutschland, die etwas anderes tun und daher nicht Vollzeit arbeiten gehen können. Trotzdem haben sie ihre Ausgaben.

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Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

An diese besondere Gruppe hat der Staat nun gedacht und gibt für bedürftige Studenten einen Zuschuss von 1.000 Euro. Sie müssen zwar einige Bedingungen erfüllen, doch in der Regel tun sie dies auch. So müssen sie im Oktober mit dem Studium anfangen und dürfen das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die sogenannte Studienstarthilfe bekommen Studentinnen und Studenten, die für einen Vollzeitstudiengang an einer Schule erstmalig eingeschrieben sind. Sie müssen bei Antragstellung die Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. Außerdem müssen sie einen Nachweis erbringen, dass sie vor Beginn des Studiums Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bekommen haben.

Seit dem 2. September können die betroffenen Studentinnen und Studenten den Antrag digital über die Webseite “bafoeg-digital.de” stellen. Dabei wird die Studienstarthilfe nicht auf das Bafög angerechnet und kann unabhängig von dieser Förderung beantragt werden. Nur bis zum Ende des Folgemonats vom Studienbeginn können die Studenten den Antrag stellen. Das bedeutet: Wer zum 1. Oktober sein Studium startet, muss den Antrag spätestens bis zum 30. November gestellt haben.