Ab 2025: Neue Pflicht kommt für Millionen deutsche Bankkunden

Eine Frau bezahlt mit ihrer EC-Karte der Sparkasse an einem EC-Karten-Lesegerät. Die Karte sowie das Gerät stehen klar im Fokus, der Hintergrund ist unerkennbar verschwommen.
Symbolbild © imago/MiS

Ab 2025 kommt eine neue Pflicht für deutsche Bankkunden. Das neue Gesetz soll unter anderem eine dreiste Betrugsmasche verhindern. Die Regel ist schon beschlossene Sache.

Weil viele Bankkunden durch kriminelle Tricks um ihr Geld gebracht wurden, kommt ab 2025 eine neue Pflicht für deutsche Bankkunden. Zahlungsdienstleister haben jetzt Zeit, sich auf das neue Gesetz vorzubereiten.

Revolutionäre Sicherheitsmaßnahme beschlossen

Mit einem dreisten Trick betrügen Kriminelle regelmäßig Bankkunden. Damit soll ab 2025 Schluss sein. Die EU beschloss nun, eine neue Pflicht für Bankkunden und Zahlungsdienstleister einzuführen, die solche Handlungen unmöglich machen sollen. In Deutschland soll die Regel ab Oktober 2025 gelten. Damit will die EU die Sicherheitsstandards bei Banken weiter erhöhen. Auch Island, Norwegen und Liechtenstein beteiligen sich an der Regelung und haben bis 2027 Zeit, die neuen Maßnahmen umzusetzen. Politiker verhandeln seit Jahren über eine solches Gesetz, das nun endgültig beschlossene Sache ist.

Konkret geht bei der neuen Pflicht für Bankkunden darum, dass Banken die IBAN des Zahlungsempfängers künftig mit dem angegebenen Namen des Kontoempfängers abgleichen müssen. Stimmen die Daten nicht überein, muss der Kunde vor dem Abschicken der Zahlung darauf aufmerksam gemacht werden. Zahlungsdienstleister könnten die Information beispielsweise im Online-Banking als Warnung kenntlich machen. Kunden können die Meldung jedoch auch ignorieren und die Überweisung trotzdem in Auftrag geben. Die Regel soll sowohl bei Echtzeitüberweisungen als auch bei klassischen Transaktionen gelten. Ein weiterer Grund für die neue Pflicht ist außerdem, Kunden vor der Transaktion auf eventuelle Fehler hinzuweisen.

Lesen Sie auch
Beschlossen: Millionen Bürgergeld-Empfänger trifft neue Maßnahme

Neue Pflicht soll dreiste Betrugsmasche verhindern

Tausende Verbraucher sollen vor der neuen Maßnahme geschützt werden. Denn fiese Betrüger bringen mit einer effizienten Masche Bankkunden um ihr Geld, indem sie sich per E-Mail als Bankmitarbeiter ausgeben. Darin behaupten die Kriminellen, dass sich das Bankkonto des Kunden geändert habe, auf das nun Geld überwiesen werden müsse. Über die angegebene IBAN landet der Betrag dann auf einem Konto der Betrüger. Mit der IBAN-Warnung sollen Verbraucher zukünftig rechtzeitig vor solchen Transaktionen gewarnt werden.