5000 Euro Strafe: Neue Maßnahme kommt für Millionen Haushalte

Man sieht eine helle, moderne Wohnung mit Balkon und Blick in den Park. Die bodentiefen weißen Fenster sind weit geöffnet.
Symbolbild © istockphoto/KatarzynaBialasiewicz

Wer diese wichtige Maßnahme nicht ergreift, muss mit 5000 Euro Strafe rechnen. Das Problem: Die Frist ist sogar schon verstrichen. Deshalb müssen Betroffene sich jetzt besonders beeilen. 

Jetzt drohen bis zu 5000 Euro Strafe für alle, die diese Maßnahme nicht rechtzeitig umgesetzt haben. Wichtig ist, schnell zu handeln. Ansonsten wird man unter Umständen zur Kasse gebeten.

Neue Frist: Wer sie verpasst hat, muss wohl zahlen

Wer Immobilieneigentümer ist, hat nicht nur Vorteile. Denn oft fallen hohe monatliche Kosten an, die beglichen werden müssen. Dazu zählt vielleicht die Rate für den Immobilienkredit oder bei Eigentumswohnungen beispielsweise auch das monatliche Hausgeld. Hinzu kommen weitere Posten, die mit dem Eigentum zusammenhängen. Eine bestimmte Verpflichtung sieht bei Vernachlässigung sogar eine saftige Geldstrafe vor. Das neue Gesetz gilt erst seit Januar 2024. Es können 5000 Euro fällig werden ‒ und weil die Frist gerade erst verstrichen ist, kann es sich lohnen, sich jetzt besonders zu beeilen.

Damit Wärme in Gebäuden effektiver und nachhaltig genutzt werden kann, müssen Eigentümer nämlich einen hydraulischen Abgleich einplanen, und das bis zum 15. September 2024. Für diese Aufgabe wird üblicherweise ein Fachbetrieb beauftragt. Die erfahrenen Profis sorgen dafür, dass Heizungen die Wärmeverteilung bestmöglich regulieren und dass die Einstellung überprüft wird. Allerdings gilt die Pflicht nur für Eigentümer, die in einem Mehrparteienhaus mindestens sechs Wohnungen besitzen. Wenn weniger Wohnungen vorhanden sind, entfällt die Pflicht.

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Das müssen Eigentümer außerdem unbedingt beachten

Besitzen Eigentümer nicht sechs bis neun, sondern zehn Wohnungen in einem Mehrparteienhaus, mussten diese den hydraulischen Abgleich bereits 2023 bis zum 30. September durchführen lassen. Ab dem 1. Oktober 2024 gilt die neue Pflicht für den hydraulischen Abgleich nach § 60c GEG. Die Regelung sieht unter anderem vor, dass Eigentümer, welche eine neue Heizungsanlage errichten lassen, zum Abgleich verpflichtet sind. Unter Umständen mag es auch Ausnahmen oder Übergangsregelungen geben, auf die wir an dieser Stelle nicht näher eingehen. Weil die Maßnahme oft tiefer in die Tasche greifen lässt, sehen einige Eigentümer von ihr ab. Wer dies riskiert, muss allerdings mit der besagten Geldstrafe rechnen. Besser ist es also, rechtzeitig einen Fachbetrieb zu beauftragen.