2500 Euro Strafe: Gegenstandsverbot für Müll in Deutschland

Eine Person wirft einen Müllsack in eine grüne Mülltonne. Es handelt sich vermutlich um Hausmüll oder gemischten Müll. Der Müllsack ist schwarz und teilweise durchscheinend.
Symbolbild © istockphoto/daizuoxin

Das sollte man auf gar keinen Fall tun! Es gibt ein Gegenstandsverbot für Müll in Deutschland, an das man sich unbedingt halten sollte. Ansonsten kann die Missachtung 2.500 Euro Strafe kosten.

Es gibt grüne, gelbe, braune, blaue und schwarze Mülltonnen. Jede davon ist für eine gesonderte Art von Müll vorgesehen. Doch es gibt ein bestimmtes Gegenstandsverbot für Müll in Deutschland, denn ein konkretes Produkt hat in all diesen Tonnen überhaupt nichts zu suchen. Wer es trotzdem auf diese Weise entsorgt, muss mit einer Strafe von bis zu 2.500 Euro rechnen! Wir klären auf.

Mülltrennung ist eine Wissenschaft 

Für so manchen ist die Mülltrennung ein Kapitel für sich. Was gehört in welche Tonne? Und noch viel wichtiger: Was darf auf keinen Fall in bestimmte Tonnen? Während Papier und Pappe noch relativ einfach der blauen Tonne zuzuordnen sind, tut sich so mancher bereits mit der gelben Tonne oder dem gelben Sack schwer. Zwar ist die Anweisung klar, dass Plastikverpackungen hier hineingehören. Doch gehört eine schwarze Weichspüler-Verpackung auch in den gelben Sack? Auf der Seite der einzelnen Entsorgungsbetriebe kann man nachlesen, was genau in welche Mülltonne gehört.

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Auf gar keinen Fall so entsorgen

Doch es gibt Artikel, die auf gar keinen Fall einfach in die Mülltonne geworfen werden dürfen. Ein bestimmtes Gegenstandsverbot für Müll wird jedoch regelmäßig missachtet. Dabei kann es bis zu 2.500 Euro Strafe kosten, wenn man erwischt wird. Die Rede ist vom Feuerzeug. Und zwar nicht von einem klassischen Einweg-Feuerzeug. Dies kann, wenn es leer ist, ganz einfach in den Restmüll geworfen werden. Anders sieht es hingegen bei batterie- oder elektrisch betriebenen Feuerzeugen aus sowie bei Produkten, die noch einen Rest der brennbaren Flüssigkeit enthalten. Sie alle enthalten giftige Schadstoffe und gehören somit nicht in den Restmüll. Elektrische und akkubetriebene Feuerzeuge gelten als Elektroschrott und sollten auf Recyclinghöfen oder in Elektrofachgeschäften abgegeben werden.

Manche Städte haben extra spezielle Sammelstellen für Einweg-Feuerzeuge eingerichtet. Sie verwerten Kunststoffe und Restflüssigkeiten weiter. Daher sollte man vor dem Entsorgen sein Feuerzeug genau untersuchen, um herauszufinden, wohin es gehört. Ansonsten droht bei einem Elektro-Feuerzeug eine Strafe bis zu 2.500 Euro. Bei normalen Feuerzeugen beträgt die Strafe bis zu 200 Euro.