210 Euro: Millionen Eltern bekommen nächsten Zuschuss

Einige Kindergartenkinder laufen mit ihren Erziehern an einer Straße entlang. Die Kinder tragen alle eine gelbe Warnweste. Es werden nun heftige Maßnahmen erwartet.
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

Ab sofort haben Millionen von Eltern die Möglichkeit, sich die nächsten Zuschüsse zu sichern. Bis zu 210 Euro im Monat sind möglich, was viele Haushaltskassen angesichts der hohen Kosten gut gebrauchen können. Allerdings gibt es einige Bedingungen.

Kaum ein Bürger ist in der Lage, die ganze Bandbreite der Voraussetzungen und Zuschüsse, die es in Deutschland gibt, zu überblicken. Die Bürokratie ist kompliziert und unübersichtlich. So gibt es zum Beispiel für Millionen von Eltern den nächsten Zuschuss, der bis zu 210 Euro im Monat einbringen kann.

Rechtzeitig Antrag stellen und Zuschüsse für Familien sichern

Im Prinzip muss man nur wissen, wie, und dann rechtzeitig einen Antrag stellen. Als Erstes sollte man sich die jeweiligen Bedingungen ansehen, die an eine solche Förderung geknüpft sind. In diesem Fall geht es um Mütter, die eine zusätzliche staatliche Unterstützung erhalten. Die Rede ist vom Mutterschaftsgeld, also das Geld, das man während der Schwangerschaft und auch danach bekommt. Auch Mütter, die noch einen Minijob haben, haben Anspruch auf reguläres Mutterschaftsgeld. Den Antrag auf Mutterschaftsgeld finden alle anspruchsberechtigten Mütter auf der Internetseite des Bundesministeriums, genauer gesagt im Familienportal. Zunächst muss dabei geklärt werden, ob die Mutter gesetzlich oder privat versichert ist.

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210 Euro als Einmalzahlung aufs Konto

Ist die zukünftige Mutter geringfügig beschäftigt und gesetzlich versichert, hat sie Anspruch auf 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Tag. Das Bundesamt für Soziale Sicherung zahlt bis zu 210 Euro einmalig, wenn die Mutter privat krankenversichert ist und einen Minijob ausübt. Das gilt auch, wenn die werdende Mutter zum Beispiel über den Ehemann familienversichert ist. Grundsätzlich gilt der Mutterschutz bundesweit ab der sechsten Woche vor der Entbindung. Die Zahlung dieser Zuschüsse für Mütter endet wiederum acht Wochen nach Geburtstermin. Die konkrete Summe für das Mutterschaftsgeld ist immer abhängig vom Nettogehalt und lässt sich einfach errechnen. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber zahlt den Zuschuss, wenn die Arbeitnehmerin gesetzlich versichert ist und über 390 Euro verdient hat.