“Zuschuss”: Elektroauto-Besitzer erhalten es ab sofort steuerfrei

Im Vordergrund, vor einer modernen Ladesäule für E-Autos, hält jemand eine beträchtliche Anzahl von Geldscheinen in seiner Hand. Ein E-Auto ist immer noch deutlich teurer als ein Verbrenner.
Symbolbild © imago/MiS

Da kommt bei so einigen Fahrern definitiv Freude auf. Elektroauto-Besitzer erhalten nämlich bald einen guten Zuschuss, der sogar steuerfrei ist. Nur einige Dinge sollte man dabei beachten.

Elektrofahrzeuge werden subventioniert und nochmals subventioniert, doch irgendwie kommen sie in Deutschland trotzdem relativ schleppend an. Durch einen neuen Zuschuss, der sogar steuerfrei ist und allen Elektroauto-Besitzer zusteht, soll sich das ändern. Ob das aber klappt?

Steuerfreiheit für E-Mobilität voraus

Angesichts der zunehmenden Bedeutung der Elektromobilität bietet der Gesetzgeber gewissen Unternehmen die Chance, ihre Mitarbeitenden beim Umstieg auf nachhaltige Mobilität steuerlich zu unterstützen. Bis Ende 2030 dürfen Arbeitgeber all ihren Angestellten, die diese benötigen, steuerfrei Ladestationen für Elektro- und Hybridfahrzeuge zur Verfügung stellen. Diese Regelung gilt sowohl für die private als auch für die berufliche Nutzung. So können Mitarbeitende ihre Mobilitätskosten erheblich senken. Ein besonders positiver Aspekt ist dabei, dass auch Leiharbeitnehmer von dieser Steuerfreiheit profitieren können. Die Ladestation sollte lediglich zusätzlich zum regulären Gehalt angeboten werden.

Besonders hervorzuheben ist bei dieser Angelegenheit, dass diese Steuerbefreiung unabhängig davon gilt, ob das genutzte Fahrzeug dem Arbeitgeber gehört oder ein Privatfahrzeug des Arbeitnehmers ist. Auch der betrieblich bereitgestellte Ladestrom bleibt von Sozialabgaben befreit. Dadurch wird das Angebot für Unternehmen natürlich noch attraktiver, ihre Nachhaltigkeitsstrategien zu erweitern.

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Zusätzliche steuerliche Vorteile gibt es auch noch

Neben der steuerfreien Bereitstellung von Ladestationen am Arbeitsplatz, können Unternehmen ihren Mitarbeitenden auch private Ladevorrichtungen stellen. Das können beispielsweise die beliebten, kleinen Wallboxen sein. Solange diese im Besitz des Arbeitgebers bleiben, bleibt auch die private Nutzung steuerfrei, jedoch nicht der über die Vorrichtung bezogene Strom. Sollte der Arbeitgeber die Ladevorrichtung jedoch vollständig überlassen oder Zuschüsse für deren Anschaffung leisten, unterliegt dieser Vorteil einem pauschalen Steuersatz. Dieser beläuft sich auf 25 Prozent.

Weitere steuerliche Anreize bestehen durch die Nutzung von Pauschalen für das private Aufladen von Dienstwagen. Diese Pauschalen gelten ebenfalls bis 2030 und variieren je nach bereitgestellter Lademöglichkeit. Zwischen 30 und 70 Euro monatlich betragen sie. Übersteigen die tatsächlichen Ladekosten die Pauschale, kann der Arbeitgeber auch die tatsächlichen Kosten erstatten, wenn er sozial und nett ist, versteht sich. Diese Regelungen machen Elektrofahrzeuge als Dienstwagen nun besonders attraktiv und bieten Unternehmen zugleich die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu optimieren.