Viele unwissend: Parkscheibe falsch eingestellt – Bußgelder drohen

Eine Frau findet einen Strafzettel an der Windschutzscheibe. Frustriert greift sie nach dem Knöllchen, der an ihrem roten Auto steckt. Sie trägt ein kariertes Hemd. Im Hintergrund stehen Autos, es scheint die Sonne.
Symbolbild © istockphoto/Highwaystarz-Photography

Hier gilt Vorsicht. Denn die wenigsten sind sich dieser Situation bewusst. Wer seine Parkscheibe nicht richtig einstellt, riskiert Bußgelder.

Eine Parkscheibe sollte eigentlich selbsterklärend sein, – würde man denken. Aber man kann sie auch falsch einstellen, und dann muss man blechen. Wem die Parkscheibe bei Sommer-Hitze nicht schon weggeschmolzen ist, muss einige Dinge beachten, wenn er keine Bußgelder riskieren will. Hier erfährt man diesbezüglich alles, was man wissen muss.

Bußgelder bei falsch eingestellter Parkscheibe

Eigentlich ist die Parkscheibe eine praktische Sache. Ohne großen Aufwand kann man jedem anzeigen, wie lange man schon auf einem Parkplatz steht. Da der Parkraum in Großstädten meistens unzureichend ist, muss irgendwie kontrolliert werden, wie lange ein Auto einen Parkplatz bereits nutzt, um anschließend Platz für den nächsten Fahrer zu schaffen. Der Klassiker, die Parkscheibe, ist auch im digitalen Zeitalter ein ungeschlagenes Hilfsmittel im öffentlichen Straßenverkehr. Und auch ihre Benutzung sollte eigentlich jedem klar sein – oder etwa doch nicht?

Die Benutzung

Eine typische Parkscheibe besteht aus einer runden oder rechteckigen Plastikscheibe mit einer transparenten Zeitskala auf der Vorderseite. Die Zeitskala ist normalerweise in 30-Minuten- oder 1-Stunden-Intervallen unterteilt. Wenn ein Fahrer sein Fahrzeug auf einem Parkplatz abstellt, muss er die Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen. Die Zeit wird dann zur nächsten halben oder vollen Stunde aufgerundet. Wenn das Auto zum Beispiel um 19:15 Uhr geparkt wird, stellt der Fahrer die Parkscheibe auf 19:30 Uhr oder 20:00 Uhr ein, je nach den Regeln des betreffenden Landes oder der Region. Somit sollten bei der Benutzung der Parkscheibe eigentlich keine Missverständnisse auftreten. Ein Autofahrer im Internet kümmerte sich aber um ein anderes Problem.

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Die Größe

Denn der Autofahrer war auf eine Parkscheibe gestoßen, die 15 Zentimeter hoch und 11,6 Zentimeter breit ist. Da eine normale, in Deutschland zulässige Parkscheibe 15 Zentimeter hoch, aber nur 11 Zentimeter breit sein soll, fragte er in einem Forum nach, ob er diese Parkscheibe verwenden dürfte.

Wenn sich nun viele von uns wahrscheinlich fragen, was diese sechs Millimeter für einen großen Unterschied machen sollen, dann ist die korrekte Antwort: Einen Unterschied von 20 Euro. Denn das ist die Höhe des Bußgeldes, das einem bei der Verwendung einer nicht der Norm entsprechenden Parkscheibe droht ,– auch wenn es sich dabei um gerade einmal sechs Millimeter handelt. Inwiefern die Kontrolleure das allerdings nachmessen können, ist fürs Erste ungewiss. Wer kein Risiko eingehen möchte, bleibt lieber bei dem Original-Modell.