Stopp: Verbotszonen für Fahrradfahrer in Deutschland

Mehrere Männer von hinten zu sehen fahren an einem sonnigen Tag Fahrrad entlang eines Sees. Der Fahrradfahrer rechts zieht einen Bollerwagen.
Symbolbild © imago/Funke Foto Services

Was viele Menschen nicht wissen: Es gibt bestimmte Verbotszonen für Fahrradfahrer in Deutschland. Bewegt ihr euch hier trotz Verbot mit dem Fahrrad fort, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen.

Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad als alternatives Fortbewegungsmittel zu Auto, Bus und Bahn. Dies verschafft nicht nur Bewegung, sondern schont auch die Umwelt. Doch es gibt Verbotszonen für Fahrradfahrer. Ein Verstoß kann zu einem Bußgeld führen.

Verbotszonen für Fahrradfahrer oft unbekannt

Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, weiß, dass er damit auf der Straße oder auf extra dafür vorgesehenen Radwegen fahren darf. Letztere sind meist in einem pinken Farbton gehalten und haben ein Rad aufgemalt. Diese Wege befinden sich oftmals zwischen Gehweg und Straße. Immer wieder kommt es jedoch vor, dass sich Fahrradfahrer auch auf den Gehwegen mit dem Rad fortbewegen. Als störend empfinden dies viele Fußgänger, die beiseite geklingelt werden oder an denen Radfahrer in einem enormen Tempo vorbeirauschen. Denn anscheinend wissen nur die wenigsten, dass es Verbotszonen für Fahrradfahrer in Deutschland gibt. Hält man sich nicht an diese Vorschriften, kann dies sogar ein Bußgeld bedeuten.

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Das sind die Verbotszonen für Fahrradfahrer

Fahrradfahrer sollten wissen, dass es grundsätzlich nicht erlaubt ist, auf einem Gehweg mit dem Fahrrad zu fahren. Dafür sind die bereits erwähnten Radwege oder die Straße vorgesehen. Wer erwischt wird, muss ein Bußgeld von 55 Euro bezahlen. Daher sollte man unbedingt die vorhandenen Symbole und Schilder beachten, um keine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Sieht man beispielsweise das blaue Schild mit einer kleinen Person an der Hand einer größeren, so handelt es sich um einen reinen Fußgängerweg, der mit dem Rad nicht befahren werden darf.

Ist das blaue Schild dagegen in der Mitte unterteilt und befindet sich auf der rechten Hälfte ein Rad, dürfen Radfahrer auf dem Weg mit dem Fahrrad unterwegs sein. Befindet sich bei dem Fußgänger-Schild noch ein weiteres, auf dem ein Rad abgebildet und das Wort „frei“ aufgedruckt ist, dürfen Radfahrer diesen Weg ebenfalls befahren. Dies darf jedoch nur in Schrittgeschwindigkeit geschehen. Meistens ist dieses weiße, rechteckige Schild nachträglich angebracht worden. Wer also genau auf die Schilder und Symbole achtet, kann nichts verkehrt machen.