Parkschein wurde zugeschneit – “So drohen keine hohen Bußgelder”

Autos, die von einer dicken Schneschicht bedeckt sind. Nun soll tatsächlich die Wetter-Wende kommen.
Symbolbild © imago/imagebroker

Der Winter hält Einzug in Deutschland. Und im Schlepptau hat er so einige Probleme, auf die Autofahrer jetzt besonders achtgeben müssen. Denn wenn Parkschein und Co. zugeschneit wurden, gilt es einiges zu berücksichtigen.

Wenn der Parkschein nicht sichtbar ist, drohen hohe Bußgelder. Doch leider passiert es zu dieser Jahreszeit immer häufiger, dass die Frontscheibe des Autos zugeschneit wird. Welche Regeln dann gelten und welche Vorschriften weiterhin bei Schneefall einzuhalten sind, erfahrt ihr hier.

Parkschein richtig platzieren

Nun hat sich der Winter in Deutschland doch noch durchgesetzt. Zahlreiche Orte sind zugeschneit und auf den Straßen ist aktuell verstärkte Vorsicht geboten. Die weiße Pracht macht besonders den Autofahrern zu schaffen, denn mit dem Schnee kommen auch etliche Probleme daher. Zur Routine gehört es mittlerweise, jeden morgen das Auto von der Eisschicht zu befreien. Auch auf den Straßen müssen Autofahrer vermehrt achtgeben. Bei den vielen verschneiten Autos und Verkehrsschildern kommen zudem einige Fragen auf. Wie verhält man sich beispielsweise richtig, wenn eine Schneeschicht den Parkschein verdeckt?

Allgemein bekannt ist jedem, dass Parktickets gut sichtbar platziert werden müssen. Dies ist klar in der Straßenverkehrsordnung geregelt. Wenn jedoch die Frontscheibe zugeschneit ist, kann dies nicht mehr gewährleistet werden. Die gute Nachricht für alle Autofahrer ist: Un diesem Fall gilt eine Ausnahme. Wenn die Sicht auf Parkscheibe und Co. durch Schnee verhindert wird, drohen dem Parker keinerlei Bußgelder.

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Verschneite Straßenschilder

Anders verhält es sich jedoch, wenn Verkehrsschilder zugeschneit sind. Hier gelten unterschiedliche Regelungen. Strafbar machen sich Falschparker, die ihr Auto unter einem Parkverbotsschild abstellen. Denn hier gilt für jeden Bürger die Sorgfaltspflicht, die in diesem Falle verlangt, dass Autofahrer das Schild zunächst vom Schnee befreien müssen, bevor sie ihren Wagen stehen lassen.

Abhängig sind viele Vorschriften auch von der Art des Schildes sowie vom Wohnsitz des Autofahrers. Sind die Schilder, die zugeschneit wurden, eindeutig an ihrer Form zu erkennen, behalten sie ihre Gültigkeit. Dies gilt zum Beispiel für Stoppschilder, die aufgrund ihrer achteckigen Form noch gut auszumachen sind. Geschwindigkeitsschilder hingegen können ihre Gültigkeit verlieren. Dies gilt allerdings nicht für Ortsansässige, denn bei ihnen wird voraussetzt, dass sie die Tempolimits der Gegend kennen.