Neues Verkehrsschild auf Bundesstraßen: Missachtung wird teuer

Die Verkehrslichter und Schilder auf einer Autobahn
Symbolbild © istockphoto/Manuel-F-O

Auf den Bundesstraßen gibt es ein neues Verkehrsschild, das man nicht ignorieren sollte. Denn das kann richtig teuer werden.

Zugegeben, nicht jeder kennt jedes Schild, das in Deutschland am Straßenrand steht. Vor allem ein neues Verkehrszeichen auf den Bundesstraßen sorgt für einige Verwirrung. Doch wer es dauerhaft ignoriert und dabei erwischt wird, muss ein saftiges Bußgeld zahlen.

Neues Verkehrsschild auf Bundesstraßen

Die Deutschen fahren gern schnell. Entsprechend häufig wird auf den Straßen überholt. Doch auch das kann gefährlich werden. Vor allem der Sicherheitsabstand zu Motorrädern und Fahrradfahrern muss unbedingt eingehalten werden. Ein neues Verkehrszeichen auf Bundesstraßen, – die keine Kraftfahrstraßen/Schnellstraßen sind, –  soll nun Abhilfe schaffen. Im Rahmen der Straßenverkehrsordnung hat man den Bestand an Verkehrszeichen erneuert und erweitert. Die Aktualisierungen sollen den Verkehr noch sicherer machen. Außerdem möchte man die Autofahrer stärker zum Umsteigen auf das Fahrrad motivieren. Deshalb sind viele Verkehrsverstöße ab sofort strenger zu ahnden. Dies macht sich bei den Fahrverboten und den Bußgeldern bemerkbar, wobei letztere empfindlich ansteigen.

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Die Bedeutung des neuen Verkehrsschildes auf der Bundesstraße

Das neue Verkehrsschild auf der Bundesstraße zeigt ein rotes Auto, welches auf der linken Seite des Schildes zu sehen ist, rechts daneben ein Fahrrad und ein Motorrad. Es geht um eine Mahnung zur Vorsicht beim Überholen von Motorrädern und Fahrrädern. Laut ADAC handelt es sich um ein Überholverbot einspuriger Fahrzeuge. Das heißt, wo das neue Verkehrszeichen auf der Bundesstraße steht, ist das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten. Lastkraftwagen und Personenkraftwagen sowie Motorräder mit Beiwagen dürfen in diesem Bereich weder Mopeds noch Fahrräder, Motorräder oder Motorroller überholen.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt innerhalb geschlossener Ortschaften ohnehin einen Mindestüberholabstand von eineinhalb Metern vor. Außerorts erhöht sich dieser Abstand auf zwei Meter. Wer das Verkehrsschild missachtet, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro bis 150 Euro plus Verwaltungskosten rechnen. Dazu kann es noch einen Punkt in Flensburg geben. So weit sollte man es aber nicht kommen lassen und lieber dem neuen Verkehrsschild auf den Bundesstraßen Folge leisten.