Neues Verbot auf deutschen Parkplätzen – 40 Euro Strafe zahlen

Zwei Wagen einer Autovermietung stehen auf einem Parkplatz. Sie parken auf dieser Fläche vor einem Parkautomaten und den Verkehrsschildern, welche darauf hinweisen.
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

Ein neues Verbot gilt auf deutschen Parkplätzen. Dieses sollte man unbedingt kennen, da man sonst bis zu 40 Euro Strafe zahlen muss. Autofahrer sollten ein paar Dinge beachten, damit ihnen das nicht passiert.

Als Autofahrer muss man so einiges beachten. Gerade in ganz unscheinbaren Situationen kann man ganz schön in die Bredouille geraten. Dies zeigt auch dieses Verbot auf deutschen Parkplätzen. Wer es nicht kennt und dagegen verstößt, muss bis zu 40 Euro Strafe zahlen.

Autofahrer müssen beim Parken Regeln befolgen

Wer sich in der Innenstadt zum Shoppen verabredet hat und sein Auto abstellt, muss auf einiges achten. So gibt es fast nirgendwo die Möglichkeit, umsonst zu parken. Überall stehen Automaten, an denen man ein Parkticket lösen muss. Wer glaubt, dass sowieso niemand die Tickets kontrolliert, der irrt sich. Denn regelmäßig gehen Ordnungsbeamte die Straßen entlang und kontrollieren die Parkausweise. Neben dem Automaten für Parktickets verwenden viele Autofahrer auch die klassische blaue Parkscheibe. Auf dieser stellt man die Ankunftszeit auf die nächste halbe Stunde ein und legt sie gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe.

Wer sie nutzt, sollte besonders aufpassen

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Doch wer eine solche Parkscheibe nutzt, sollte unbedingt vorsichtig sein. Denn wie fast alles in Deutschland ist auch die Parkscheibe genormt. So muss sie eine Höhe von 150 Millimetern und eine Breite von 110 Millimetern haben. Außerdem muss sie blau-weiß sein. Im Internet kann man jedoch in vielen Onlineshops auch andere Parkscheiben kaufen. Es gibt sie in vielen verschiedenen Farben und in allen möglichen Varianten. Doch genau diese dürfen es nicht sein. Sie entsprechen nicht den Normen der Straßenverkehrsordnung. Dies zieht im schlimmsten Fall die Blicke der Ordnungsbeamten auf sich.

Aber das ist noch nicht alles. Auf der Scheibe müssen volle und halbe Stunden zu erkennen sein. Die Schrift und die Ziffern müssen der Norm DIN 1415 entsprechen. Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, muss ein Verwarngeld bezahlen, nämlich für das widerrechtliche Parken ohne Parkscheibe. Eine unzulässige Scheibe wird nämlich genauso behandelt wie das Parken ohne eine Scheibe. Fürs Parken müssen Autofahrer dann mindestens 20 Euro für dreißig Minuten und 40 Euro für mehr als drei Stunden zahlen.