Neues Gesetz: Zusätzliche Gebühren für Millionen Autofahrer kommen

Eine unkenntliche weibliche Person sitzt in ihrem Auto hinter dem Steuer. Im Hintergrund sitzt ein männlicher Beifahrer. Die weibliche Hand zieht 50-Euro- und 100-Euro-Scheine aus ihrem Geldbeutel, um immer höhere Bußgelder zu bezahlen.
Symbolbild © istockphoto/alfexe

Jetzt steigen die Gebühren richtig. Millionen von Autofahrer hatten vorher die Wahl. Durch ein neues Gesetz müssen viele nun tätig werden und damit tief in die Tasche greifen.

Vor der nächsten Fahrt ins Blaue werden jetzt erst einmal zusätzliche Gebühren fällig. Aufgrund eines neuen Gesetzes müssen Millionen Autofahrer tief in die Tasche greifen und zusätzliche Gebühren bezahlen. Das dürfte die Freude am Autofahren ganz schön dämpfen.

Der Ärger bei den Autofahrern ist grenzenlos

Autofahren ist teuer. Neben den endlosen Kosten für Treibstoff fallen auch nicht gerade geringe Gebühren für Steuern und Versicherungen an. Darüber hinaus benötigt das Fahrzeug alle 24 Monate eine Haupt- und Abgasuntersuchung. Aufgrund eines neuen Gesetzes fallen jetzt auch noch zusätzliche Gebühren für Millionen Autofahrer an. Aus einer ursprünglichen Empfehlung wird nämlich nun eine Pflicht – und das ärgert viele Autofahrer enorm. Der Ärger ist besonders groß, weil seit 2022 eigentlich keine Verpflichtung mehr bestand. Doch mit diesem neuen Gesetz kehrt die Verpflichtung zurück, sodass Millionen von Autofahrern nun handeln müssen.

Zusätzliche Gebühren dämpfen Freude am Autofahren

Weil das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eine neue Gas-Prüfung in die Straßenverkehrsordnung (StVZO) aufgenommen hat, wird nun aus der ursprünglichen Empfehlung Pflicht. Somit müssen Halter von Fahrzeugen mit Flüssiggasanlagen, die einen Höchstverbrauch von 1,5 Kilogramm pro Stunde haben und deren Flüssiggasanlagen nicht zum Antrieb dieser Fahrzeuge dienen, diese prüfen lassen. Das betrifft insbesondere Fahrzeuge wie Wohnmobile und Wohnwagenanhänger. Laut dem neuen Gesetz ist die Prüfung der Flüssiggasanlage vor allem erforderlich vor der erstmaligen Inbetriebnahme, vor der Wiederinbetriebnahme und wiederkehrend im Abstand von 24 Monaten zur vorausgegangen Prüfung (Wiederholungsprüfung).

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Da viele Autofahrer in der Vergangenheit ihre Wohnmobile und Wohnwagenanhänger nicht prüfen lassen haben, bricht nun unter den Millionen betroffenen Autofahrern Panik aus. Allerdings kann diese Prüfung noch bis zum 19. Juni 2025 nachgeholt werden, wenn eine aktuelle Gasprüfung bislang nicht vorhanden ist. Da diese Prüfung von der Hauptuntersuchung abgekoppelt ist, können unabhängige Prüfer und Sachkundige den Vorgang mit den gewohnten Prüfmitteln vornehmen. Das dürfte jedoch nur ein schwacher Trost für die betroffenen Autofahrer sein. Die Kosten für die Prüfung der Flüssiggasanlage aufgrund dieses neuen Gesetzes belaufen sich schließlich auf 50 bis 100 Euro. Damit dürfte so manchem Autofahrer der Spaß an der Fahrt ins Blaue vergehen. Bei der Missachtung dieses neuen Gesetzes drohen allerdings beträchtliche Bußgelder.