Neue Verkehrsregel: Bußgelder drohen bei zu langsamem Fahren

Das Bild zeigt die Perspektive des Autofahrers am Steuer. Eine Hand mit Armbanduhr liegt auf dem Lenkrad. Vor dem Auto ist verschwommen eine Fahrradfahrerin, die ihr Rad über einen Zebrastreifen schiebt.
Symbolbild © istockphoto/ambrozinio

Rasen auf den Straßen ist nicht gern gesehen. Doch es gilt auch eine Verkehrsregel, die verbietet, dass man zu langsam fährt. Ein bisschen Gas muss jeder geben.

Jeder weiß, dass niemand unerlaubt schnell fahren darf. Es ist rücksichtslos und gefährlich. Auf der anderen Seite schreibt eine Verkehrsregel aber auch vor, dass zu langsames Fahren unterlassen werden muss.

Sogar langsam fahren ist verboten und gefährlich

Schon als Kind lernen wir, dass Raser im Straßenverkehr von allen (außer sich selbst) ungeliebt sind. Ihr Verhalten gefährdet Menschenleben. Somit sind die Strafen, die für sie gelten, vollkommen gerechtfertigt. Ob 1.500 Euro Strafe bei einem falschen Wort angebracht sind, sei aber einmal dahingestellt. Interessanterweise darf man als Verkehrsteilnehmer ebenfalls nicht so gemütlich fahren, wie es einem gerade passt. Ein bisschen muss man sich also auch in dieser Hinsicht an sein Umfeld anpassen. Und nicht jedes Fahrzeug darf auf jede Straße. Deshalb gibt es tatsächlich auch mehr als eine Verkehrsregel für zu langsames Fahren.

Fahrräder dürfen nicht auf der Autobahn fahren. Niemand käme auf die Idee, so etwas zu tun, aber die Begründung dahinter ist dieselbe, warum zum Beispiel ein Traktor das ebenfalls nicht darf. Denn das Fahrzeug, mit dem man die Schnellstraße benutzen möchte, muss eine Mindestgeschwindigkeit von 60 Kilometer pro Stunde vorweisen können. Somit fallen alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge heraus. Aber auch Mopeds und Kleinkrafträder haben nichts auf der Autobahn verloren. Obwohl Mopeds nahe dran sind – ein Simson S51 erreicht auch schon mal die 60 Kilometer pro Stunde –, sind sie nach der Verkehrsregel für diese Straße schlichtweg zu langsam. Aber auch wenn das entsprechende Fahrzeug alle Voraussetzungen für die jeweilige Straßennutzung erfüllt, kann es vorkommen, dass man ein Bußgeld verpasst bekommt. Und das aus dem einfachen Grund, weil man nicht schnell genug war.

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Verkehrsregel schreibt allen diese Mindestgeschwindigkeit vor

Es existieren nämlich im Vergleich zu den roten Schildern, die die Begrenzungen von Geschwindigkeiten vorgeben, auch blaue mit weißen Zahlen darauf. Prangt auf dem blauen Schild beispielsweise eine weiße “30”, muss man hier mindestens so schnell unterwegs sein. Wer das nicht einhalten kann, darf hier auch nicht fahren. Sollte es an einem Tag aber einmal extrem neblig oder regnerisch sein, passt man sich selbstverständlich an diese Umstände an und fährt dann dementsprechend vorsichtig. Flexibel bleiben ist also auch hier wichtig.

Doch generell sollte man niemals gebremster unterwegs sein als nötig. Die Verkehrsregel, die vorsieht, dass niemand den Verkehrsfluss stört, schreibt demnach vor, dass man nicht zu langsam fahren darf. Wer dennoch aus nicht nachzuvollziehenden Gründen – vor allem in der Innenstadt – nicht zügig genug fährt, muss ein Bußgeld von 20 Euro zahlen, wenn er dabei erwischt wird.