Neue Regeln: Fußgänger müssen mit 350 Euro Bußgeld rechnen

Das Bild zeigt eine Straße in Düsseldorf und Autos, die in eine Straße fahren.
Symbolbild © imago/Michael Gstettenbauer

Fußgänger müssen bei Fehlverhalten im Straßenverkehr mit einem Bußgeld von 350 Euro rechnen. In einem schweren Fall können sogar ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg folgen.

Autofahrer sind es gewohnt, für Regelverstöße im Straßenverkehr zur Rechenschaft gezogen zu werden. Doch neuerdings stehen auch Fußgänger im Fokus. Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung müssen Fußgänger nun mit einem Bußgeld von bis zu 350 Euro rechnen. Im Ernstfall kann dies sogar zu einem vorübergehenden Fahrverbot führen.

Hohe Bußgelder für Fehlverhalten von Fußgängern

Vielen ist nicht bewusst, dass Fußgänger ebenfalls Verkehrsteilnehmer sind. Während die Strafen für Autofahrer weithin bekannt sind, sollten Fußgänger die Bußgelder nicht unterschätzen. In einem besonders krassen Fall müssen Fußgänger mit einer Geldbuße von 350 Euro rechnen. Sogar ein Fahrverbot ist möglich.

Der Paragraf 25 der Straßenverkehrsordnung regelt die Verkehrsregeln für Fußgänger. Zu den Verstößen gehören das unerlaubte Betreten von Autobahnen und Kraftfahrstraßen (10 Euro) und das Betreten der Fahrbahn trotz vorhandenem Gehweg oder Seitenstreifen (5 Euro). Außerdem sind das Laufen außerorts nicht am linken Fahrbahnrand (5 Euro) und das Überqueren der Fahrbahn ohne Beachtung des Verkehrs oder an unerlaubten Stellen (bis zu 10 Euro) strafbar. Ebenfalls geahndet werden das widerrechtliche Übersteigen einer Absperrung (bis zu 10 Euro) sowie die Missachtung einer roten Ampel (bis zu 10 Euro).

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Bis zu 700 Euro Strafe für Fußgänger im Straßenverkehr

Bei wiederholten Regelverstößen drohen nicht nur höhere Geldstrafen, sondern auch die Erfassung von Punkten im Verkehrsregister von Flensburg. Im schlimmsten Fall folgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Daher ist die Befolgung der Fußgängerregeln nicht nur im eigenen Interesse zu empfehlen. Sie leistet auch einen erheblichen Beitrag zur allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr. Besonders problematisch wird die Lage, wenn Fußgänger oder Radfahrer einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überqueren. In solchen Fällen droht eine Geldbuße von bis zu 350 Euro. Medienberichten zufolge kann dasselbe Fehlverhalten im Auto sogar mit einer Geldbuße von 700 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot geahndet werden.