Neue Regel: Autofahrer müssen auch bei grüner Ampel stoppen

Eine Ampel an einer stark befahrenen Straße schaltet auf Grün. Die Stadt liegt im Dämmerlicht. Neben der grünen Ampel für Autofahrer hängt eine weitere. Dort leuchtet orangenes Licht mit einem Kreuz in der Mitte.
Symbolbild © istockphoto/LeManna

Bei grüner Ampel dürfen Autofahrer grundsätzlich immer fahren. Das denken die meisten – es ist aber falsch. Wir erklären euch, wann man auch bei Grün stoppen muss.

Grüne Ampel, freie Fahrt – so lautet die gängige Meinung vieler Autofahrer. Doch dieses weitverbreitete Missverständnis kann schnell zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Wir klären auf.

Autofahrer stoppen auch bei grüner Ampel

Es ist die Verkehrsregel, die jedes Kind als Allererstes lernt: “Rot heißt stehen, Grün heißt gehen.” Auf den Autoverkehr kann man das genauso anwenden – möchte man meinen. Die Realität sieht aber anders aus. Tatsächlich gibt es einige Fälle, in denen für Autofahrer auch bei grüner Ampel ein Stopp notwendig ist. Es ist erschreckend, dass das viele gerade zum ersten Mal hören. Doch deshalb ist es auch umso wichtiger. Wann muss ich also auch bei Grün anhalten?

Zwar tauchen immer wieder verrückte Verkehrsschilder auf, deren Bedeutung höchstens Fahrlehrer zu kennen scheinen. Doch auf die Ampel – im Straßenverkehr, nicht in der Politik – war bisher immer Verlass. Das dachten wir zumindest. Jedoch ist grün nicht immer grün. Wenn beispielsweise ein Verkehrspolizist das Geschehen ordnet, sind dessen Anweisungen dem Lichtzeichen übergeordnet. Es sollte aber eigentlich klar sein, dass man, wenn ein Beamter “Stopp” ruft, unverzüglich anhält. Es gibt aber noch einen weiteren Fall, der ständig passiert. In einer Großstadt kommt es zu dieser Situation mehrmals täglich. Und obwohl das so ist, machen Autofahrer den Fehler immer wieder und fahren einfach bei grüner Ampel.

Lesen Sie auch
Auf bestimmtem Parkplatz parken – Abschleppen und Strafe drohen

Diese Ausnahmen herrschen überall

Das Stichwort lautet hier: verstopfte Kreuzung. Vielleicht erinnert sich jetzt der eine oder andere. Wenn ich als Autofahrer bei stockendem Verkehr merke, dass ich bei grüner Ampel zwar herüberkomme, aber der Stau vor mir das Weiterfahren verhindert, muss ich an der grünen Ampel stehen bleiben. Wenn ich also vorhersehen kann, dass ich die Kreuzung verstopfen werde, darf ich nicht fahren – ob grün, gelb oder rot. Denn es gilt: Bevor man eine Kreuzung befährt, muss man sicherstellen, dass man sie auch durchfahren, also räumen kann. Hier ist das Lichtzeichen egal. Man muss den weiteren Verkehrsfluss gewährleisten. Sowohl der Querverkehr als auch Fußgänger dürfen durch mein Verhalten nicht blockiert werden. Ansonsten gibt es 20 Euro Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes hält sich zwar in Grenzen. Aber man möchte einfach nicht der Autofahrer sein, der den gesamten Stadtverkehr blockiert, weil man zur falschen Zeit bei grüner Ampel durchgefahren ist.

Im Übrigen: Um ein Polizeiauto oder einen Krankenwagen durchzulassen, muss man die üblichen Regeln auch einmal beiseite lassen. Es kann vorkommen, dass man zum Räumen über Rot fahren muss – oder dass man bei Grün tatsächlich abwarten muss. Selbst bei so etwas Grundsätzlichem wie einer Ampel gibt es also Ausnahmen.