Maßnahme im Stau: Millionen Autofahrern drohen hohe Bußgelder

Viele Autos stehen auf der Autobahn im Stau. Einige fahren in den Urlaub. An den Grenzkontrollen kommt es zu langen Wartezeiten.
Symbolbild © imago/Bihlmayerfotografie

Im Stau kann man sich so manche hohen Bußgelder einfangen. Trotz dieser strapaziösen Situation muss man sich an die Regeln halten. Denn die Strafen sind hier besonders streng.

Die Sommerferien haben begonnen, und unzählige Familien sind voller Vorfreude auf dem Weg in den wohlverdienten Urlaub. Stockender oder gar stehender Verkehr ist jetzt das Letzte, was man möchte. Diese Dinge gilt es im Stau dennoch zu beachten – ansonsten fallen Bußgelder an.

Bei Fehlverhalten im Stau sind die Bußgelder extrem empfindlich

Die Sonne scheint, das Radio spielt die neuesten Sommerhits, und die Kinder zählen die Kilometer bis zum Ziel. Doch auf überfüllten Autobahnen lauert ein ständiger Stimmungskiller: der Stau. Darauf hat natürlich niemand Lust. Also versucht man sein Bestes, diesem zu entkommen. Manch einer versucht es über die Landstraße, aber in diesem Nachbarland ist das jetzt verboten. Es gibt noch ein paar andere Kniffe, mit denen Autofahrer sich durch die unangenehme Situation hindurchschlängeln wollen. Doch im Stau braucht man Geduld, denn die Bußgelder, die man im Nachhinein zahlt, sind nicht nur teuer, sondern kosten auch Nerven.

Auch wenn die Geduld auf eine harte Probe gestellt wird, sind die Verkehrsregeln nicht außer Kraft gesetzt. Nun gilt es sogar, besonders gut aufzupassen. Denn dort, wo Stau entsteht, sind Rettungsfahrzeuge meist nicht fern. Jetzt müssen Autos eine Rettungsgasse bilden. Nur so kommt der Krankenwagen durch. Wer das nicht oder falsch macht, zahlt mindestens 200 Euro und riskiert neben zwei Punkten in Flensburg ein einmonatiges Fahrverbot. Es gibt aber noch weitere spezielle Stau-Bußgelder.

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Sogar das eigene Auto darf man nicht verlassen

Der Gedanke liegt nahe, nur ganz kurz einmal auszusteigen, wenn der Verkehr schon seit Stunden steht. Bedauerlicherweise ist auch das verboten. Mit einem Bußgeld von 10 Euro fährt man hier aber noch relativ günstig. Anders sieht es aus, wenn man plötzlich wenden möchte. Wer im Stau die Richtung ändert, um die vorige Ausfahrt zu nehmen, bekommt dieselben Bußgelder wie bei dem Rettungsgassen-Fehler.

Es gibt sogar ein extra Gesetz gegen Gaffer. Oft ist ein Unfall die Ursache des Staus. Nichts passiert, doch dann sieht man die Unfallstelle und möchte vielleicht einen Blick erhaschen. Und besonders Eifrige machen vielleicht noch ein Foto. Glücklicherweise gibt es Vorschriften gegen derartiges Verhalten. Wenn man den Anweisungen von Einsatzkräften nicht Folge leistet, riskiert man hier 1.000 Euro. Wird das Gaffen zur regelrechten Behinderung, kann man auch ins Gefängnis wandern. Das sind harte, aber notwendige Maßnahmen bei Fehlverhalten im Stau.