“Licht aus”: Neue Bußgeldwelle kommt auf Millionen Autofahrer zu

Mehrere Fußgänger gehen über eine mehrspurige Straße über die Ampel. Es dämmert schon und die Autos haben ihre Scheinwerfer an. Im Hintergrund sieht man einen beleuchteten Markt. Eine neue Bußgeldwelle kommt nun auf Millionen Autofahrer zu.
Symbolbild © imago/Bernd Friedel

Man sollte jetzt unbedingt achtgeben, denn eine neue Bußgeldwelle kommt auf Millionen Autofahrer zu. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein hohes Bußgeld – und sogar noch mehr.

Um ein Auto in Deutschland fahren zu dürfen, muss man zunächst den Führerschein machen. Und diese Vorgabe besteht aus gutem Grund. Nun sollte man jedoch als Autofahrer gut aufpassen, denn eine neue Bußgeldwelle kommt auf Millionen Autofahrer zu. Hält man sich nicht an eine bestimmte Regel, kann dies ein hohes Bußgeld bedeuten.

Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert sogar Freiheitsstrafen

Schon in der Fahrschule wird der Fahrschüler mit den zahlreichen Vorschriften und Verkehrsschildern rund um das Auto und den Straßenverkehr konfrontiert. Denn ein Fahrzeug zu führen, bedeutet eine Menge Verantwortung. Im Ernstfall kommen Menschen ums Leben oder es droht ein enormer Sachschaden. Deswegen hat der Gesetzgeber auch ganz empfindliche Strafen für jene verhängt, die sich nicht an die Gesetze und Vorschriften rund ums Autofahren halten. Dabei drohen nicht nur hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern es kann sogar eine Freiheitsstrafe die Folge sein.

“Das machen alle so” ist keine zulässige Ausrede

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Im Laufe des Lebens als Autofahrer gehen viele in der Fahrschule gelernte Dinge in Fleisch und Blut über, andere dagegen geraten eher in Vergessenheit oder weichen der Einstellung, dass man es so genau nicht nehmen müsse. Schließlich machen es ja alle so. Doch für ein bestimmtes Verhalten hagelt es jetzt eine neue Bußgeldwelle für Millionen Autofahrer.

Viele nutzen ihr Licht, um andere zu begrüßen, zu warnen oder aber zu signalisieren, dass man vorbei möchte und der andere einfach zu langsam ist. Und genau für Letzteres zum Beispiel ist die Lichthupe nicht gedacht. Der Gesetzgeber erlaubt genau zwei Situationen, in denen das Benutzen der Lichthupe erlaubt ist. Zum einen darf man sie in einer Gefahrensituation benutzen, wenn man eine Gefahr für sich oder andere Verkehrsteilnehmer erkennt. Und zum anderen ist die Lichthupe beim Überholvorgang außerhalb geschlossener Ortschaften zulässig, insbesondere wenn das überholte Fahrzeug sehr groß ist. Zum Begrüßen, Danken, Warnen vor Blitzern oder sogar zum Drängeln ist sie nicht gedacht. Letzteres kann als Nötigung angesehen werden und sogar zu einem Fahrverbot oder einer Freiheitsstrafe führen.