Hohe Bußgelder drohen: Blinker-Verbot in Deutschland

Ein Auto fährt auf einer zweispurigen Straße auf der Überholspur, der linken Seite. Es ist sehr nebelig und die Sicht eingeschränkt. Die Nebelschlussleuchte und der rechte Blinker sind auf der rückwärtigen Seite des Fahrzeugs eingeschaltet.
Symbolbild © istockphoto/Goran Jakus Photography

Jetzt wird es richtig teuer. Ein Blinker-Verbot beschert Autofahrern Kopfschmerzen und Löcher in der Haushaltskasse. Schließlich wird ein Fehlverhalten mit hohen Bußgeldern bestraft.

Die Blinkanlage an Fahrzeugen wird zu den unterschiedlichsten Zwecken eingesetzt. Die Kreativität der Autofahrer ist dabei grenzenlos. Aufgrund einer Neuregelung drohen bei einem Missbrauch hohe Bußgelder und es kann richtig teuer werden.

Verbot in Deutschland für alle Autofahrer

Ein Autofahrer hat unterschiedliche Möglichkeiten, um auf sich aufmerksam zu machen. Neben einer Hupe verfügt jedes Fahrzeug auch über eine linke und rechte Blinkleuchte, die anderen Verkehrsteilnehmer die Fahrtrichtung anzeigt. Die rechte und linke Blinkleuchte gleichzeitig blinken zu lassen, wird durch Betätigung der Warnblinkanlage erreicht. Dieser Schalter ist mit einem roten Dreieck gekennzeichnet und befindet sich in der Mitte des Armaturenbretts. Die Nutzung der Warnblinkanlage ist in der Straßenverkehrsordnung genau festgelegt.

So ist man verpflichtet, die Warnblinkanlage immer dann einschalten, wenn man andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte oder man andere vor einer Gefahr warnen muss. Nähert ihr euch dem Ende eines Staus auf der Autobahn, so solltet ihr die Warnblinkanlage in jedem Fall einschalten. Auch bei einer besonders langsamen Fahrt oder dem Abstellen des Fahrzeugs am Fahrbahnrand ist die Warnblinkanlage anzustellen. Schleppt ihr hingegen ein anderes Fahrzeug ab, so haben beide Fahrzeuge die Warnblinkanlage zu nutzen. Allerdings ist diese Nutzung der Warnblinkanlage kein Freifahrtschein.

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Hohes Bußgeld droht bei Verstoß

Hin und wieder ist jeder in Eile. Schnell noch auf dem Rückweg für eine Besorgung in ein Geschäft zu springen – das passiert nicht selten. Schwierig wird es nur, wenn auf dem Parkstreifen vor dem Geschäft absolut kein Parkplatz mehr frei ist. So mancher Autofahrer lässt sich dann dazu hinreißen, das Fahrzeug neben dem Parkstreifen direkt auf der Fahrbahn abzustellen. Um dieses Parken in zweiter Reihe für die anderen Verkehrsteilnehmer sichtbar zu machen, wird dann oftmals das Warnblinklicht eingeschaltet. Die derartige Nutzung des Warnblinklichts ist jedoch verboten. Bei einer Missachtung drohen hohe Bußgelder. Die zusätzlich anfallenden Verwarngelder in Höhe von 55 Euro bis 100 Euro fallen dagegen weitaus weniger ins Gewicht.