Hammer-Urteil: Großstadt muss Parkgebühren deutlich senken

Ein Parkautomat an einer Straße
Symbolbild © istockphoto/Elco van Berkel

Vielerorts wird das Parken zunehmend komplizierter und teurer. Freiburg hingegen muss nun nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Parkgebühren für Anwohner drastisch senken.

In den letzten anderthalb Jahren mussten Autobesitzer in Freiburg im Durchschnitt stolze 360 Euro für ihre Parkausweise bezahlen. Doch nun können sie aufatmen, da die finanzielle Belastung erheblich reduziert wurde. Nach einem Urteil muss die Stadt die Parkgebühren vor Ort senken.

Parkgebühren-Chaos in Freiburg

Das Leipziger Gericht erklärte am Dienstag die Gebührensatzung für das Anwohnerparken in Freiburg für ungültig. In den letzten anderthalb Jahren kostete ein Parkausweis für Anwohner zwischen 360 Euro und 480 Euro. Aufgrund der Tatsache, dass bis zum Jahr 2021 lediglich 30 Euro jährlich für das Anwohnerparken erhoben wurden, reichte der FDP-Stadtrat Sascha Fiek eine Klage gegen die erhebliche Preiserhöhung ein – und bekam Recht.

Dieses Urteil kann nun wegweisend für andere Gemeinden sein, sodass auch sie sich mit dem Thema Anwohnerparken auseinandersetzen. Das akuelle Urteil, durch das Freiburg nun die Parkgebühren senken muss, könnte anderen Städten als Vorbild dienen. Die FDP-Fraktion warnte zudem, dass übermäßig hohe Gebühren zu sozialen Problemen führen könnten. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass vor allem Durchschnittsverdiener auf öffentliche Parkplätze angewiesen sind, während reiche Autofahrer im Normalfall eine Garage besitzen.

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Neuregelung in Freiburg: Stadt muss nach einem Urteil Parkgebühren senken

Die CDU-Fraktion indessen will einen Kompromissvorschlag einbringen, der eine jährliche Gebühr von 180 Euro für alle Fahrzeuge und die Hälfte für Motorräder und Kleinfahrzeuge vorsieht. Nach dem Datenabgleich mit dem Kraftfahrtbundesamt könnte eine gestaffelte Gebührenregelung nach Fahrzeuglänge diskutiert werden. Die Konsequenzen aus dem aktuellen Urteil, aufgrund dessen Freiburg nun seine Parkgebühren senken muss, können momentan nicht endgültig abgesehen werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Freiburger Gebühren aus drei Gründen für unwirksam erklärt: Erstens hätte die Stadt eine Rechtsverordnung statt einer Satzung erlassen müssen. Zweitens wurden verschiedene soziale Ermäßigungen als unzulässig angesehen. Drittens waren die Gebührensprünge für unterschiedlich lange Fahrzeuge zu groß und verletzten den Gleichheitsgrundsatz. Die Richter hatten hingegen keine Bedenken gegen die Höhe der Gebühren von 360 Euro pro Jahr im Allgemeinen.