Haftstrafe droht: Bestimmte Aufkleber an Motorrädern sind verboten

Auf einem Motorroller auf der Haube befinden sich mehrere Sticker. Auf dem Sitz liegt ein Helm. Ein Sticker ist ein Herz, auf dem steht: Fahre mit Herz. Bestimmte Aufkleber an Motorrädern sind verboten.
Symbolbild © imago/Thomas Zimmermann

Wer auf zwei Rädern unterwegs ist, sollte sich vorher genau informieren, denn bestimmte Aufkleber auf Motorrädern sind verboten. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Haftstrafe.

Für Motorräder gilt im Prinzip dasselbe wie für Autos: Besitzt man erst einmal ein eigenes, möchte man das Fahrzeug natürlich auch nach seinen eigenen Wünschen gestalten. Doch dabei sollte man aufpassen, denn bestimmte Aufkleber auf Motorrädern sind strikt verboten. Es kann sogar eine Haftstrafe drohen.

Einige Regeln wie beim Auto

Wer ein Auto fährt, weiß, dass es bestimmte Regeln gibt, die man beim Verschönern zu beachten hat. So darf durch das Anbringen von Aufklebern nicht die Sicht beeinträchtigt werden, denn dadurch gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Auf der Heckscheibe dürfen die Sticker zudem nur eine bestimmte Größe haben, denn auch hier könnten die Aufkleber die Sicht beeinträchtigen. Diese Regel gilt natürlich auf für Motorräder. Obwohl es hier keine Scheiben gibt, ist diese Vorschrift für das Visier des Helms gültig.

Das muss man beim Motorrad beachten

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Beim Motorrad darf man zwar vieles mit Aufklebern versehen, da es keine Windschutzscheibe gibt. Doch einige Dinge sollte man trotzdem beachten. Dazu zählt, dass die Beleuchtung durch Sticker nicht verdeckt werden darf. Auch die Funktion darf nicht beeinträchtigt werden. Dasselbe gilt für das Kennzeichen, das gut lesbar sein muss. Wie beim Auto dürfen Aufkleber das Kennzeichen nicht verfälschen oder ganz oder zum Teil verdecken. Ebenfalls nicht erlaubt sind Sticker, die ein Verkehrszeichen imitieren. Zudem dürfen Aufkleber nicht scharfkantig sein, sonst kann man sich an ihnen verletzen.

Wer sich nicht sicher ist, welcher Aufkleber erlaubt ist oder nicht, sollte sich auf jeden Fall eine zweite Meinung einholen. Dies kann man zum Beispiel bei der Versicherung oder in einer Werkstatt tun. So ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Und eines sollte ebenfalls klar sein: Sticker, die Gewalt an Mensch oder Tier explizit oder versteckt andeuten, verherrlichen oder dazu aufrufen, sind verboten. Je nach der Schwere des Vergehens kann hierfür sogar eine Haftstrafe drohen.