Es drohen Strafen: Diese Radweg-Regeln sollten Autofahrer kennen

Radfahrer und Autofahrer auf Straße
Symbolbild

Karlsruhe Insider: Autofahrer sind nur geduldet.

Im Straßenverkehr sollten sich auf unterschiedliche Radwege einstellen und sollten die Regeln für die Radwege kennen. In zwei Fällen gelten besonders strenge Regeln.

Von den Autofahrern fordert der Straßenverkehr besonders viel Aufmerksamkeit. Dabei stoßen einige Autofahrer immer wieder an ihre Grenzen. Auch einige Schilder sind sowohl den Autofahrern als auch den meisten Radfahrern unbekannt. Zudem haben die Autofahrer immer wieder Probleme mit den Radwegen.

Bei den Schildern ist der schwarzweiße Punkt in den Innenstädten vollkommen unbekannt. Dieser ist lediglich ein Wegweiser für etwas Besonderes, in Karlsruhe sieht man diesen des Öfteren auf Nebenstraßen, die in die Innenstadt führen. Dieser Punkt weist den Weg in die Stadtmitte.

Beim Grünen Pfeil an der Ampel sind sich die Autofahrer auch nicht einig. Viele Autofahrer fahren blindlings los, wenn der grüne Pfeil leuchtet. Dies ist aber verkehrt. Der grüne Pfeil ist nur ein Zeichen dafür, dass bei Roter Ampel der Autofahrer mit besonderer Vorsicht sich an die Kreuzung herantasten soll. Ist dann kein Gegenfahrzeug zu sehen, kann der Autofahrer vorsichtig abbiegen.

Lesen Sie auch
Verstoß: 100.000 Euro Bußgeld drohen Autofahrern in Deutschland

Die Fahrradwege in den Innenstädten sind durch eine unterbrochene weiße Leitlinie markiert. Hier muss der Autofahrer beim Überholen des Radfahrers besondere Vorsicht walten lassen.

Das Parken auf diesen Fahrradschutzstreifen ist komplett verboten und kostet neben einem Bußgeld mindestens einen Punkt in Flensburg.

Parkt jemand doch auf dem Fahrradweg:

Jemand wurde behindert = 70 Euro und 1 Punkt,

länger als eine Stunde, und jemand wurde behindert = 80 Euro und 1 Punkt,

Länger als eine Stunde, und dadurch passiert ein Unfall = 100 Euro und 1 Punkt.

Nur mit einem Zusatzschild dürfen auch Autofahrer den Fahrradstreifen mitbenutzen.