Ein Punkt und hohe Strafe: Fehler auf der Autobahn wird teuer

Verschiedene Autos fahren auf einer deutschen dreispurigen Autobahn mit mittlerer Grünfläche
Symbolbild © istockphoto/lilly3

Der ein oder andere Verkehrsteilnehmer nimmt es mit den Verkehrsregeln nicht ganz so genau. Bei diesem Fehlverhalten drohen jedoch ein hohes Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg, denn dieser Fehler auf der Autobahn ist äußerst riskant.

Nicht jede Verkehrsregel oder jedes Verkehrsschild erschließt sich den Verkehrsteilnehmern auf den ersten Blick. Jedoch kann eine Missachtung ein hohes Bußgeld kosten, wie auch bei diesem Fehler, den Autofahrer besser nicht auf der Autobahn begehen sollten.

Gefährlicher Fehler kann schwerwiegende Folgen haben

Nicht immer zieht es eine Strafe nach sich, wenn man einen Fehler, beispielsweise auf der Autobahn begeht. Schließlich können manchmal Fehler unterlaufen. Solange diese ohne Folgen bleiben, kann der Autofahrer daraus lernen, und die Fehler künftig vermeiden. Doch ein bestimmtes Fehlverhalten kann kostenintensiv werden.

Neben einem Punkt in Flensburg drohen dem Verkehrssünder auch hohe Bußgelder, sobald er erwischt wird. Dabei handelt es sich zweifelsfrei um kein Kavaliersdelikt. Im Gegenteil: Dieses Fahrmanöver, das zahlreiche Autofahrer entweder aus Rücksichtslosigkeit oder auch auch aus Unwissenheit unternehmen, kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen.

Das ist strengstens verboten

Auch wenn es verlockend sein mag, im Stau einfach auf den Standstreifen zu wechseln, um dort weiterzufahren, – dies ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und bringt dem Verkehrssünder ein Bußgeld von 75 Euro plus Verwaltungskosten sowie einen Punkt in Flensburg ein.

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Auch wenn es sich dabei wider Erwarten um kein schweres Vergehen handelt und das Fehlverhalten nicht als Straftat geahndet wird, so können mögliche Folgen deutlich schwerer ins Gewicht fallen. Auf dem Seitenstreifen können sich Personen und Pannenfahrzeuge befinden. Befährt ein Fahrzeug unerlaubt den Streifen, kann dies zu schweren Unfällen führen.

Ausnahmen auf bestimmten Strecken möglich

Auf einigen Autobahnen gibt es eine Sonderregelung, bei der die Seitenstreifen zeitweise zur Befahrung freigegeben sind. Eine dieser Strecken befindet sich auf der A 9 zwischen München und Holledau. Das Verkehrsleitsystem zeigt die Freigabe der Strecke über einen grünen Pfeil an. Sollte dort ein rotes “X” zu sehen sein, ist der Standstreifen für das Befahren gesperrt.

Experten raten dringend dazu, nur dann den Seitenstreifen zu befahren, wenn dieser ausdrücklich dazu freigegeben ist. Denn das Befahren der Standspur ist gefährlich und wird zurecht mit einem Bußgeld bestraft, auch wenn einem diesen Fehler auf der Autobahn versehentlich unterläuft.