Bußgelder rasseln: Beliebtes Zubehör im Auto ab sofort verboten

Ein voller Kofferraum. Ein Gegenstandsverbot fürs Auto kann eine teure Strafe mit sich bringen. Im Hintergrund sieht man einen Weg und einen Stück des Waldes.
Symbolbild © istockphoto/tigerstrawberry

Wer ein beliebtes Zubehör im Auto mitnimmt, dem drohen in so manchem Land heftige Bußgelder, denn dieses ist ab sofort verboten. Worauf man als Urlauber jetzt achten muss, erfahrt ihr in diesem Artikel.

Ein beliebtes Zubehör im Auto kann einem in so manchem Land ein heftiges Bußgeld einbringen, denn es ist ab sofort verboten. Hier erfahrt ihr, was man als Urlauber jetzt unbedingt beachten muss.

Gut vorbereitet in den Urlaub

Bald ist es so weit: In den ersten Bundesländern starten Ende Juni die Sommerferien. Die Flüge sind jetzt schon gebucht und so langsam bereitet man sich auf den anstehenden Urlaub vor. Dazu gehört auch das Packen. So langsam machen sich die angehenden Urlauber Gedanken darüber, was alles mit in das Ferienziel soll. Für viele Menschen gehört neben Kleidung und Kosmetika auch das eigene Fahrrad dringend zur Urlaubsausstattung dazu. Schließlich lassen sich so leichter Land und Leute erkunden und ganz andere Eindrücke als mit einem Auto gewinnen.

Das müssen Urlauber jetzt beachten

Doch nun müssen Urlauber, die ihr eigenes Fahrrad mit ins Ausland nehmen wollen, besondere Vorsicht walten lassen. In Deutschland haben wir hierfür eine einfache Regel. Alles, was am Auto mehr als einen Meter über die Rückstrahler nach hinten oder mehr als vierzig Zentimeter an den Seiten hinausragt, muss durch eine rote Fahne kenntlich gemacht werden. Dazu zählt ein Fahrradträger, der an ein Auto angebracht ist, in Deutschland allerdings nicht. Vorsicht ist jedoch in anderen Ländern geboten, denn hier könnten andere Regeln für den Träger gelten.

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Daher ist es wichtig, sich vor der Anreise in das jeweilige Land zu informieren, was die dortigen Verkehrsregeln zu einem Fahrradträger sagen. So müssen Urlauber beispielsweise in Italien und Spanien den Träger mit einer rot-weiß gesteiften Warntafel, die eine Größe von 50 mal 50 Zentimetern hat, kennzeichnen. Doch das ist noch längst nicht alles. Denn in Spanien zum Beispiel muss die Tafel drei rote Streifen enthalten und aus Aluminium sein, während man in Italien auf fünf rote Streifen und Metallblech als Material besteht. Deshalb informiert euch besser vorher genau, welche Vorschriften für euren Fahrradträger in welchem Land gelten.