Bußgelder drohen: Im Herbst gelten spezielle Regeln für Autofahrer

Ein Auto fährt auf einer Straße
Symbolbild © istockphoto/azgek

Vielen Verkehrsteilnehmern ist dies völlig unbekannt. Für Autofahrer gelten im Herbst und Winter besondere Regeln. Damit niemand ein Bußgeld oder hohe Strafen riskiert, sollte jeder diese Regeln kennen.

Besondere Regeln gelten für Autofahrer sowohl im Herbst als auch im Winter. Doch den meisten Verkehrsteilnehmern ist das nicht geläufig, sodass sie ein hohes Bußgeld und empfindliches Strafen riskieren.

Diese Regeln gelten für Herbst und Winter

Was viele nicht wissen, ist, dass besondere Regeln für Autofahrer im Herbst und Winter gelten. Offiziell beginnt die kalendarische Herbstzeit am 23. September. Dann heißt es für die deutschen Autofahrer, dass sie sich auf Veränderungen einstellen müssen. Doch viele wissen nicht einmal, welche anderen Regelungen dann Gültigkeit haben.

Eine besondere Bedeutung spielt im Herbst und Winter das Licht. Die Beleuchtung muss am Fahrzeug stets entsprechend den Lichtverhältnissen angepasst sein. Seitdem es Lichtautomatik in vielen Fahrzeugen gibt, vernachlässigen die Fahrer jedoch ihre Aufmerksamkeit dazu. Bei schlechter Sicht wie bei Schneefall, Regen oder Nebel muss trotzdem das Licht zusätzlich eingeschaltet sein. Nicht immer schaltet das Fahrzeug automatisch das Licht bei solchen Sichtbedingungen ein.

Nichteinhaltung kann teuer werden

Sowohl bei Nebel als auch bei Schneefall nutzt das Fernlicht dem Autofahrer nichts. Es kann sogar zusätzlich die Sicht behindern. Besser ist hierfür das Abblendlicht, welches sowohl bei Dunkelheit als auch bei Dämmerung für bessere Sicht sorgt. Bei Sichtbehinderungen, die durch Regen oder Schnee aufkommen können, ist es ebenfalls unersetzlich. Dies ist sogar per Gesetz verankert. Wer innerorts das falsche Licht wählt, muss mit einer Strafe von 25 Euro rechnen.

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Außerorts schlägt das Vergehen mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg zu Buche. Zudem gibt es Regelungen, welche die Geschwindigkeit bei eingeschränkter Sicht betreffen. So heißt es: Geschwindigkeit = Sichtweite. Wer also nur 50 Meter weit sehen kann, darf auch nur 50 km/h als Maximalgeschwindigkeit fahren.

Auf Nummer sicher gehen

Durch eine vorausschauende und rücksichtsvolle Fahrweise kann man sich selber und seine Mitverkehrsteilnehmer womöglich vor Gefährdungen schützen. So sollte auch der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug entsprechend weit genug gewählt sein. Der ADAC erklärt hierzu: “Das heißt, bei Tempo 50 sollte man mindestens 50 Meter Abstand zum Vordermann halten. Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen.”

Neben der richtigen Bereifung gilt auch, dass man stets bremsbereit sein muss. Achtsamkeit und Aufmerksamkeit sind also nur zwei der Regeln, auf die sich Autofahrer im Herbst und Winter vermehrt einstellen müssen.