Bahnstreik-Ärger: Kunden bekommen Erstattung – “Schnell sein”

Eine Frau hält Tickets und Kleingeld in den Händen.
Symbolbild © istockphoto/Eyo Digital

Aufgrund des Bahnstreiks bekommen Kunden eine Erstattung. Es lohnt sich auf jeden Fall, schnell zu sein und dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Alle Infos dazu gibt es hier.

Wegen des Bahnstreiks fallen viele Züge aus, weswegen die Kunden nun einen Anspruch auf Erstattung haben. Diesen sollten sie so schnell wie möglich geltend machen. Alle wichtigen Infos gibt es in diesem Artikel.

Zahlreiche Zugausfälle durch den Streik

Von Donnerstag ab 22 Uhr bis Freitag um 22 Uhr haben die Lokführer in Deutschland erneut gestreikt. Die Folgen für die Reisenden waren deutlich spürbar. Es gab viele Ausfälle sowohl im Regional- als auch im Fernverkehr. Zwar verfolgte die Deutsche Bahn mit ihrem Notfallplan das Ziel, die Passagiere trotzdem zu befördern, doch dies funktionierte nicht ohne erhebliche Streichungen im Fahrtenangebot. Der Streik war nicht nur für Pendler ärgerlich, die aufgrund dessen nicht pünktlich oder teilweise gar nicht zur Arbeit kamen. Auch Menschen, die bestimmte Züge nutzen wollten, gingen meistens leer aus und mussten am Bahnhof ausharren.

So gibt es das Geld zurück

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Ebenfalls zum Plan der Deutschen Bahn gehört, dass bei Streiks die Zugbindung bei den Sparpreisen entfällt. Bereits gekaufte Tickets für den Nach- und Fernverkehr im Streikzeitraum können flexibel eingelöst werden. Das heißt, dass Reisende auch andere Zugverbindungen nutzen können als diejenigen, die auf der Zugkarte stehen. Dies gilt sowohl für den Nah- als auch den Fernverkehr.

Wer all diese Optionen nicht nutzen will, kann sich das Geld für das Zugticket erstatten lassen. Dazu füllt man einfach das Kulanzformular auf der Webseite der Deutschen Bahn aus oder geht in eine Verkaufsstelle und bekommt dort sein Geld zurück.

Bahn zur Erstattung verpflichtet

Trotz aller Kulanz steht die Deutsche Bahn laut der EU-Fahrgastverordnung jedoch trotzdem in der Pflicht. Das gilt auch während eines Arbeitskampfes. Nach der Verordnung muss die Bahn je nach Länge der Verspätung einen Teil des Ticketpreises zurückerstatten. Dieser beträgt bei einer Verzögerung von mindestens 60 Minuten 25 Prozent des Kaufpreises, bei mindestens 120 Minuten sogar 50 Prozent. Auf jeden Fall sollten Kunden die Erstattung in Anspruch nehmen.