Autofahrer ahnungslos: Schild sorgt für viele Bußgelder

Ein Fahrrad steht neben einer Schnellstraße beziehungsweise Autobahn. Das Bike ist am Waldesrand geparkt und trägt Fahrradtaschen. Auf der Straße dahinter fahren vereinzelte Autos.
Symbolbild © istockphoto/geogif

Viele Autofahrer sind ahnungslos, wenn sie diesem Schild gegenüberstehen, und riskieren dadurch ein hohes Bußgeld. Nicht selten kann die Nichtbeachtung kostspielig werden.

Beim Anblick dieses Schildes sind viele Autofahrer ahnungslos und doch ist das Schild wichtig, denn es kann Bußgelder hageln, wenn man nicht richtig reagiert.

Vorsicht vor hohen Strafen

Manche Verkehrsschilder sorgen bei Verkehrsteilnehmern immer wieder für massive Verwirrung. So verhält es sich auch mit diesem Schild, denn viele Autofahrer wissen nicht, dass es Bußgelder nach sich ziehen kann, wenn man das Verkehrszeichen nicht richtig beachtet. Dabei sind die Regeln hier ganz klar festgelegt.

Das Schild „Anlieger frei“ ist ein Verkehrszeichen, dass bei vielen Autofahrern nicht ganz eindeutig definiert zu sein scheint. Vorab sei bereits erwähnt, dass es hohe Bußgelder geben kann, wenn dieses Schild nicht korrekt berücksichtigt wird. Zuerst gilt es nun allerdings darüber aufzuklären, wer als Anlieger gilt.

Bei Missachtung droht ein Bußgeld

„Anlieger frei“ ist ein Verkehrsschild, das in ganz Deutschland häufig zu finden ist. Trotzdem sind viele Autofahrer unsicher, ob das Schild Bußgelder nach sich zieht, wenn es missachtet wird. Die Antwort lautet: Ja, wer erwischt wird, muss bezahlen. Dann werden zwischen fünfzig und hundert Euro fällig.

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Außerdem gilt das Verkehrsschild nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer, die an entsprechender Stelle absteigen müssen. Dies betrifft allerdings nur Fahrradfahrer, die nicht als Anlieger gelten. Das Schild „Anlieger frei“ wird dabei ähnlich behandelt wie das Schild „Durchfahrt verboten“.

Wer gilt als Anlieger

Vielerorts ist die Meinung weit verbreitet, dass Anlieger ausschließlich Anwohner sind. Dies ist jedoch nicht der Fall, denn auch Auto- und Fahrradfahrer, die nicht an dem betreffenden Ort wohnen, können als Anlieger gelten. Hierfür müssen sie ein legitimes Anliegen haben, um die Straße, an der das Schild steht, befahren zu können.

Als ein solches Anliegen gelten beispielsweise ein Arztbesuch, ein Friseurbesuch, der Besuch eines Anwohners oder Geschäfts, das Abholen einer Person, die Inanspruchnahme oder die Erbringung von Dienstleistungen, Lieferdienste sowie das Aufsuchen des Arbeitsplatzes. Wer also als Autofahrer einen guten Grund hat, vor Ort unterwegs zu sein, und das Schild dabei passiert, dem drohen keine Bußgelder.