Auto vor der eigenen Garage parken – “Es hagelt erste Bußgelder”

Ein großes silbernes Auto, ein Geländewagen, parkt vor einer privaten Garage. Daneben steht ein Einfamilienhaus. Davor ist ein sauberer kleiner Garten mit kurz geschnittener Wiese angelegt. Die Häuser sind Neubauten. Die Sonne scheint.
Symbolbild © istockphoto/KatarzynaBialasiewicz

Es klingt wie ein schlechter Witz, passiert aber immer wieder. Personen müssen Bußgelder zahlen, weil sie ihr Auto vor der eigenen Garage parken. Hausbesitzer zeigen sich empört.

Das kann doch gar nicht stimmen – denkt man sich. Aber die Liste ist lang mit denjenigen, die Strafen zahlen mussten, nur, weil sie ihr Auto vor der eigenen Garage abgestellt haben.

Strafen für das Parken vor der eigenen Garage

Eigentlich würde man davon ausgehen, dass man mit seinem Eigentum machen darf, was man will. Wenn man ein eigenes Haus mit Auto und Garage besitzt, klingt es nur logisch, dass man selbst darüber entscheiden darf, wie man mit seinem Eigentum umgeht. Anstatt nun das Auto jedes Mal in der Garage parken zu müssen, kann man es doch auch hin und wieder einfach davor abstellen. Das würde man zumindest vermuten. Doch mit dieser Annahme hat man seine Rechnung ohne das deutsche Ordnungsamt gemacht.

Dass man nicht einfach seine Sachen aus dem Autofenster werfen darf, leuchtet ein. Das Zusammenleben im Verkehr kann nur auch dann funktionieren, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen. Und so ähnlich verhält es sich, wenn man sein Auto nicht in der Garage parkt, sondern davor abstellt. Auf dem eigenen Grundstück hat man zwar viele Freiheiten, doch nur solange sie nicht die eines Anderen einschränken.

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Vermeidung von Bußgeldern – so parkt man richtig

Wenn man ein riesiges Grundstück hat, darf man doch wohl sein Fahrzeug auch vor der eigenen Garage parken oder etwa nicht?  In vielen Fällen guckt das eigene Auto, wenn es vor der Garage steht, gern aus dem Grundstück heraus. Und dadurch behindert man auch sehr schnell einen öffentlichen Ort. Und das kann Bußgelder geben. Natürlich hängt es immer noch davon ab, wie weit das Auto hervorlugt und wie verständnisvoll der Beamte ist, der einen erst einmal über den Verstoß unterrichtet. Gerät man an einen Miesepeter, kann der auch ohne zu zögern das Knöllchen ans Auto heften.

Jeder weiß, dass man nicht auf dem Gehweg parken darf. Wenn nun das Fahrzeug ein paar Zentimeter aus dem Grundstück herausragt, kann einem das Personal vom Ordnungsamt ein Bußgeld von 55 Euro verpassen. Bei mehrfacher Wiederholung drohen sogar Punkte in Flensburg. Um das zu vermeiden, fährt man sein Auto also so nah wie möglich vor die Garage – oder am besten ganz einfach hinein.