Auto nicht in der Waschanlage gewaschen – 100.000 Euro Bußgeld

Ein Auto wird in der Waschanlage mit Schwämmen geschrubbt.
Symbolbild © istockphoto/EXTREME-PHOTOGRAPHER

Wer sein Auto nicht in der Waschanlage wäscht, muss mit 100.000 Euro Bußgeld rechnen. Grund dafür ist das Wasserhaushaltsgesetz.

Wenn ihr euer schmutziges Auto selbst säubern wollt, anstatt in die Waschanlage zu fahren, müsst ihr mit einem 100.000 Euro hohen Bußgeld rechnen. Der Gang zur Autowaschanlage mag anfangs umständlich erscheinen, kann sich aber finanziell negativ auswirken. Laut einem Bericht der Deutschen Automobil Treuhand von 2019 reinigen etwa vierzig Prozent der Autofahrer ihr Fahrzeug einmal monatlich. Fast drei Viertel von ihnen nutzen dabei eine Waschanlage. Diese kostet durchschnittlich 11 Euro pro Reinigung und schlägt somit jährlich mit 130 Euro zu Buche.

Hohe Strafen für die Verunreinigung des Grundwassers

Das eigenständige Waschen des Fahrzeugs ist möglicherweise untersagt. In einigen Bundesländern wird dies mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro geahndet. Aber warum droht eine derart drastische Strafe? Der Grund hierfür liegt im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das entwickelt wurde, um die Verschmutzung von Wasser zu verhindern. Dieses Gesetz verbietet das Einleiten von giftigen oder wassergefährdenden Substanzen ins Grundwasser (Paragraf 48, WHG). Daher muss bei der Autowäsche auf einem Privatgrundstück sichergestellt sein, dass das entstehende Schmutzwasser nicht in den Boden sickert. Das Reinigen des eigenen Autos mit chemischen Reinigungsmitteln im eigenen Garten ist daher meistens verboten, da das Schmutzwasser nicht in den Gartenboden abfließen darf.

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Autos mit klarem Wasser reinigen

Da es keine einheitlichen Vorgaben seitens der Gesetzgeber gibt, liegt es im Ermessen der jeweiligen Gemeinden, die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes umzusetzen. In einigen Gemeinden ist es erlaubt, Fahrzeuge mit klarem Wasser zu reinigen. In anderen kann dies aufgrund der potenziellen Gefahr von Wasserverschmutzung durch Ölrückstände untersagt sein. Je nach Bundesland können Verstöße gegen das Wasserhaushaltsgesetz mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Zum Beispiel sieht das Gesetz in Sachsen eine Strafe von bis zu 100.000 Euro vor, wenn es zu einer Verunreinigung des Grundwassers durch größere Mengen anderer gefährlicher Flüssigkeiten kommt. Es ist wichtig, dass die Gemeinden klare Richtlinien zur Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetzes festlegen, um Umweltschäden zu verhindern.