Verbrenner bezahlen höhere Gebühren für Karlsruher Innenstadt

Parkplätze in der Karlsruher Innenstadt. Die Fahrzeuge stehen auf einem Parkplatz, wofür die Autofahrer Gebühren bezahlen. Die Gebühren richten sich nach der Parkdauer und dem Tag.
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Die Zeit läuft wohl gegen alle Autofahrer, die noch mit konventionellen Fahrzeugen durch die Städte fahren. Wahrscheinlich werden für die Verbrenner bald höhere Gebühren in der Karlsruher Innenstadt erhoben.

Der Platz für die Autos wird immer knapper, deshalb steigen wohl die Gebühren für die Karlsruher Innenstadt. Einige Verbrenner sind davon betroffen. Die Besitzer dieser Autos sind stinksauer, denn sie müssen wohl bei deutlich mehr ausgeben.

Höhere Gebühren für Karlsruher Innenstadt

Vor allem, wenn es um das Parken in Karlsruhe geht, verliert man als Autofahrer schnell die Nerven. Es gibt immer weniger Parkplätze. Und wenn dann die Autofahrer mit den großen SUVs und Geländewagen kommen, belegen sie manchmal sogar zwei Parkplätze, zahlen aber nur für einen. Auch deshalb werden die Parkgebühren in der Karlsruher Innenstadt wohl bald steigen. Vor allem übergroße Geländewagen sind das Ziel der Gebührenerhöhung.

Gleichzeitig würde man damit wohl Fahrer bestimmter Fahrzeuge diskriminieren. Eine schwierige Entscheidung, auch juristisch. So wäre die Entscheidung wahrscheinlich relativ knifflig, wenn man sich zum Beispiel die großen Autos anschaut, die zum Teil auch von Familien gefahren werden. Für die müsste man dann auch die Gebühren erhöhen. Es ist vielen an dieser Stelle bestimmt klar, dass die Frage der Flächennutzung in der Innenstadt, die ja ohnehin sehr eng ist, relativ schwierig zu beurteilen ist. So wird man hier wohl keine kurzfristige Lösung finden.

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Klares Urteil gesprochen über höhere Gebühren

Es gibt ein interessantes Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Juni 2023. So wäre es wohl möglich, die Fahrzeuge nach unterschiedlichen Längen zu kategorisieren und auch zu unterscheiden. Es gibt aber im Grundgesetz einen Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1. Und dieser Gleichheitsgrundsatz darf nicht durch unterschiedliche Gebührensätze verletzt werden, so urteilte das Gericht. Wenn man überhaupt daran denkt, für die Karlsruher Innenstadt höhere Gebühren für große Fahrzeuge einzuführen, muss man dafür eine aufwändige Sonderregelung entwickeln. Wann diese kommt, ist derzeit nicht absehbar. So bleibt das Ganze wohl ein spannendes Thema und der Wunsch nach höheren Gebühren für die Karlsruher Innenstadt steht weiterhin unerfüllt im Raum.