Strafe: Junge hat in Karlsruher Straßenbahn keine Maske auf

S-Bahn im Karlsruher Stadtgebiet
Foto: Paul Gärtner/KVV

Einem zwölfjährigen Jungen riss in der S11 die Maske. Er bekommt eine saftige Strafe. Die Mutter ist empört.

Ein Junge fuhr mit der S11 nach Ittersbach. Zu Hause drückt der Zwölfjährige seiner Mutter einen Bußgeldbescheid über 100 Euro in die Hand.

Dem Zwölfjährigen riss die Maske

Grund für das Bußgeld: Der Junge trug während der Bahnfahrt keine Mund-Nasen-Bedeckung. Die Maske riss während der Fahrt und er konnte sie nicht mehr tragen. Dies berichtet der Zwölfjährige seiner Mutter. Er stellte sich deswegen entfernt von den anderen Fahrgästen an den Rand, damit er niemanden gefährdet.

Ein Kontrolleur sprach ihn darauf an. Der Junge konnte ihn jedoch kaum verstehen, da der Kontrolleur selbst eine Maske trug. Daraufhin beleidigte ihn der Kontrolleur. „Du bist nicht so intelligent, wie du aussiehst“, schimpfte er in umgehend lautem Ton und drückte dem Jungen den Bußgeldbescheid in die Hand.

Der Zwölfjährige war schockiert und konnte nicht mehr reagieren. Er hatte bislang noch keine Kontrolle dieser Art erlebt. Dies ärgert auch die Mutter des Jungen sehr.

Mutter reagiert mit Unverständnis

Dieser Fall ereignete sich Ende Oktober. Ein Sprecher der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) bestätigte dies. Konkrete Angaben macht der Pressesprecher jedoch nicht. Er verweist lediglich auf die Maskenpflicht. Diese gibt es seit Ende April 2020 im Nah- und Fernverkehr. Unternehmen im Karlsruher Verkehrsverbund (KVV), dazu zählt die AVG, passten im Oktober 2020 ihre Beförderungsbedingungen an. Somit haben sie eine rechtliche Handhabe. Demnach können Verstöße gegen die Maskenpflicht geahndet werden. Und zwar mit einer Vertragsstrafe von bis zu 100 Euro.

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Die Mutter des betroffenen Jungen kann diese hohe Strafe nicht nachvollziehen. Denn dieses Vergehen wird somit härter bestraft als das Fahren ohne Fahrkarte. Eine Verwarnung an ihren Sohn hätte ausgereicht. So lautet ihre Meinung. Der Kontrolleur handelte ohne jegliche Sozialkompetenz, sagt sie. Sie bezweifelt zudem, dass er bei einer Gruppe von älteren Jugendlichen oder Erwachsenen ebenso gehandelt hätte.

KVV prüft Kulanzregelung

Jeder Kontrollsituation ist ein Vorgang, der einzeln für sich bewertet werden muss. Je nach Situation variiert die Höhe der Strafe. So prüft der KVV nun auch den Fall des Kindes. Die Kontaktaufnahme ging jedoch von der Mutter aus. Sie hat derzeit lediglich den Zahlungsbescheid erhalten, will aber vorerst keine Zahlung vornehmen.