“Sie grenzen uns aus”: AfD scheitert mit Eilanträgen in Karlsruhe

Symbolbild Foto: Uli Deck/dpa

Klatsche für die AfD in Karlsruhe – Die AfD spricht von einem undemokratischen Akt der Ausgrenzung. 

Im Streit um einen Stellvertreter-Posten im Präsidium des Deutschen Bundestags ist die AfD-Fraktion mit einem Eilantrag in Karlsruhe gescheitert.

Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, den Bundestag bis zu einer Entscheidung über die eigentliche Klage zu einer Anpassung des Wahlverfahrens zu verpflichten.

So etwas sei in einem Organstreit grundsätzlich nicht vorgesehen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Auch ein zweiter Eilantrag, der von einem einzelnen AfD-Abgeordneten stammt, wurde abgewiesen. In diesem Verfahren soll am 10. November verhandelt werden, wie parallel angekündigt wurde.

Damit zeichnet sich ab, dass die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats über die zentrale Klage der Fraktion gegen den Bundestag ohne Verhandlung per schriftlichem Beschluss entscheiden werden.

Die AfD stellt in der zu Ende gehenden Wahlperiode als einzige Fraktion keinen Stellvertreter im Bundestagspräsidium. Sechs Kandidatinnen und Kandidaten hatten sich über die vier Jahre hinweg zur Abstimmung gestellt – aber die anderen Parteien hatten ihnen in den drei möglichen Wahlgängen die erforderliche Mehrheit verweigert. Denn viele Abgeordnete wollen die Rechtspopulisten grundsätzlich nicht im Leitungsgremium des Bundestags vertreten sehen.

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Der Bundestagspräsident oder die -präsidentin repräsentiert den Bundestag nach außen und bekleidet protokollarisch das zweithöchste Amt im Staat, kommt also noch vor der Kanzlerin oder dem Kanzler. Im Wechsel mit den Stellvertretern leitet er oder sie die Sitzungen und wacht über die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung.

Die AfD spricht von einem undemokratischen Akt der Ausgrenzung. In Karlsruhe hat die Fraktion ein sogenanntes Organstreitverfahren gegen den Bundestag angestrengt und will feststellen lassen, dass ihre Rechte verletzt wurden. Mit dem parallel eingereichten Eilantrag hatte sie erreichen wollen, dass der Bundestag «vorläufig verfahrensmäßige Vorkehrungen» treffen muss, um Abgeordnete «vor einer Nichtwahl aus sachwidrigen Gründen» zu schützen. /dpa