Neuer Beschluss für Karlsruhe: Schwarzfahren nie wieder strafbar

Die Kontrolleure sind unterwegs im Bahnhof und schreiben sich die Personalien von Fahrgästen auf. Die Fahrgäste stehen auf dem Bahnhof und warten auf ihren Zug.
Symbolbild © imago/Jürgen Ritter

Es geht wieder einmal um das leidige Thema Schwarzfahren. Auf diesem Gebiet wurde eine neue Entscheidung für Karlsruhe getroffen. In der letzten Sitzung hat man einen Beschluss gefasst, der für alle Fahrgäste gilt.

Der letzte Beschluss zum Schwarzfahren stammt aus dem Februar dieses Jahres. Es ging darum, dass Schwarzfahren nie wieder strafbar wird. Überraschenderweise hat ein Teil des Stadtrats diese Forderung hervorgebracht.

Beschluss in Karlsruhe gefallen für das Schwarzfahren

Im Kern geht es darum, dass Schwarzfahren nicht mehr strafbar sein soll. In der Folge soll auf Strafanzeigen wegen Schwarzfahrens nach Paragraph 265 A StGB verzichtet werden. Dieser Beschluss und diese Forderung gehen auf die Linksfraktion zurück. Denn vor allem Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen trifft es besonders hart, wenn sie Strafbefehle wegen Schwarzfahrens erhalten. Diese sind oft mit einem hohen Bußgeld verbunden. Wer das Bußgeld nicht bezahlt, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Im schlimmsten Fall könnte sogar eine Gefängnisstrafe folgen. Und genau das will der Gemeinderat mit der Entscheidung für Karlsruhe verhindern.

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Erleichterung für viele Bürger: Lockerung für Strafanzeigen in Sicht

Zum jetzigen Zeitpunkt bleibt zu sagen, dass mit dem Beschluss für Karlsruhe nicht gänzlich auf die Strafanzeige verzichtet wird. Es geht darum, die Strafen für Schwarzfahren zu mildern. Der relevante Strafrahmen wird von bisher drei Jahren auf ein Jahr reduziert. Mit anderen Worten: Wer innerhalb von zwölf Monaten dreimal beim Schwarzfahren erwischt wird, muss nach wie vor mit einer Strafanzeige rechnen.

Grundlage dafür ist das Strafgesetzbuch. Bleibt es aber bei einer oder zwei Schwarzfahrten innerhalb von zwölf Monaten, wird diese nach genau einem Jahr gelöscht. Achtung, bei dieser Regelung gilt nicht das Kalenderjahr, sondern der Zeitraum von zwölf Monaten ist hier die Berechnungsgrundlage. Im Grunde ist das eine Lockerung und Erleichterung für die Bürger, aber straffrei wird das Schwarzfahren in Karlsruhe und Umgebung wohl nie werden. Davon ist bisher auszugehen.