Karlsruhe hat entschieden: Strafbar, wenn Beifahrer vor Blitzer warnt

Ein Blitzer steht am Straßenrand
Symbolbild © istockphoto/M-Production

Karlsruhe hat entschieden, dass es strafbar ist, wenn der Beifahrer vor dem Blitzer warnt. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Das sollten ab sofort alle Autofahrer beachten.

Ein 64-jähriger Autofahrer legt Einspruch ein. Er soll ein Bußgeld zahlen, weil unter anderem sein Beifahrer eine Blitzer-App benutzt hat. So lautet das aktuelle Urteil.

Einspruch gegen Bußgeld: Blitzer-App genutzt

Vorausgegangen war die folgende Situation. Ein 64-jähriger Autofahrer legte Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts Heidelberg ein. Das Amtsgericht verurteilte den Mann, der am 31. Januar viel zu schnell unterwegs war. Zudem habe ein Smartphone mit einer geöffneten Blitzer-App auf der Mittelkonsole gelegen. Diese Vermutung liegt nahe, da er eine auffällige Handbewegung zur Seite machte, um das Smartphone zur Seite zu schieben, als die Polizei ihn anhielt. Für diese Ordnungswidrigkeit wurde er mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro belegt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Rechtsbeschwerde zuletzt zurückgewiesen. Das Amtsgericht Heidelberg habe rechtsfehlerfrei entschieden.

Es ist grundsätzlich verboten, Geräte in der Hand zu halten oder mediale Anwendungen zu aktivieren, die den Fahrer vom Verkehrsgeschehen ablenken können. Dies könnte zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führen. Allerdings ist die Rechtsprechung in diesem Bereich sehr komplex und schwer zu überblicken. Daher kommt es immer wieder zu interessanten Urteilen, wie in diesem Fall. Der Rechtsspruch gilt für alle Autofahrer als Orientierung.

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Rechtswidriges Verhalten: Beifahrer nutzt Blitzer-App

Zudem sei davon auszugehen, dass es sich um ein verbotenes Verhalten des Fahrers handele, wenn er seinen Beifahrer auffordere, eine Blitzer-App zu öffnen und zu nutzen. Dieses Gerichtsurteil ist rechtskräftig und gilt auch als Richtschnur für alle anderen Fahrer. Jeder sollte ihn beherzigen, denn es ist verboten, zusätzliche Hilfsmittel zum Aufspüren von Radarfallen zu verwenden. Hier bewegt sich jeder in einer rechtlichen Grauzone.

Für den Autofahrer bedeutet dies, dass sein Auto rechtsgültig ist und ihm keine weiteren Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Es bleibt bei einem Bußgeld von 100 Euro.