Hammer-Urteil aus Karlsruhe: Steuerzinsen sind verfassungswidrig!

Symbolbild

Was für ein Urteil aus Karlsruhe: Steuerzinsen sind verfassungswidrig – deutschlandweit!

Die hohen Steuerzinsen von sechs Prozent im Jahr sind angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase seit 2014 verfassungswidrig.

Das gelte für Zinsen auf Steuernachzahlungen und auf -erstattungen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mit.

Es ordnete eine rückwirkende Korrektur an, die allerdings nur alle noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019 betrifft. Der Gesetzgeber hat für die Neuregelung bis 31. Juli 2022 Zeit.

Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Sie werden fällig, wenn sich eine Steuernachzahlung oder -erstattung um mehr als 15 Monate verzögert.

Im ersten Fall profitiert der Fiskus, im zweiten der Steuerzahler. Die Höhe liegt seit Jahrzehnten unverändert bei sechs Prozent. In der historischen Niedrigzinsphase nach Ausbruch der Finanzkrise 2008 war dadurch eine viel kritisierte Schieflage entstanden: Denn die Zinsen sollen potenzielle Gewinne ausgleichen, die in dieser Höhe am
Kapitalmarkt derzeit gar nicht zu erzielen sind.

Lesen Sie auch
Jetzt offiziell: Karlsruher Zoo mit neuer Sensation für alle Besucher

Da die Karlsruher Entscheidung auch die Erstattungen umfasst, werden wohl nicht alle Steuerzahlerinnen und -zahler profitieren. Wer nachzahlen musste, dürfte einen Teil der Zinsen zurückbekommen. Aber wer vom Finanzamt zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten hat, wird möglicherweise die Verzinsung teilweise zurückzahlen müssen.

Für die Zeit von 2014 bis 2018 beließen die Richterinnen und Richter des Ersten Senats die beanstandete Vorschrift in Kraft. Hier sei der Gesetzgeber nicht verpflichtet, rückwirkend eine verfassungsgemäße Regelung zu schaffen. In den Jahren bis 2013 waren die allgemeinen Zinsen zwar auch schon in den Keller gegangen. Damals sei der starre Zinssatz aber «noch in einem rechten Verhältnis» gewesen, hieß es. Spätestens seit 2014 sei er aber «evident realitätsfern».

In Karlsruhe hatten zwei Unternehmen geklagt, die nach einer Steuerprüfung allein Zinsen in sechsstelliger Höhe nachzahlen sollten. Weil es hier um Zeiträume zwischen 2010 und 2014 ging, hatte nur eine dieser Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg. /dpa