Entscheidung aus Karlsruhe: Diese Tiere dürfen nicht getötet werden!

Symbolbild Foto: Uli Deck/dpa

Überall verbreiten sich Tauben in den Städten. Deren Hinterlassenschaften machen viel Dreck und Ärger. Sie stellen eine Gesundheitsgefahr dar. Doch ein Gericht entscheidet: Die Tauben dürfen leben.

Per Gericht in Karlsruhe wurde jetzt entschieden, dass Tauben nicht mehr getötet werden dürfen. Auch wenn sie ein Gesundheitsrisiko darstellen und ihr Kot große Schäden in Städten anrichten.

Taubentöten war behördlich gestattet

Der Kot von Tauben kann durchaus ein gesundheitliches Risiko darstellen. Zudem werden häufig auch Schäden durch den Taubendreck verursacht. In einer Firma im Ostalbkreis sind Tauben zu einer echten Plage geworden. Die Mitarbeiter hatten unter den verdreckten Maschinen schwer zu leiden.

Das Unternehmen rief das Landratsamt zur Hilfe. Dieses entschied, dass die Tiere per Genickbruch getötet werden sollen. Doch nun wurde diese Entscheidung vor Gericht erneut diskutiert. Der Grund dafür ist, dass verschiedene Institutionen bei einem solchen Fall involviert sein müssen. Dies sei anscheinend versäumt worden.

Die Tauben, die viel Aufwand bedeuten

Beim Verwaltungsgericht Stuttgart haben die Tauben die erste Instanz gewonnen. Das Töten der Tiere ist gestoppt worden. Im Urteil heißt es, dass das Landratsamt nicht genügend geprüft habe, ob diese Maßnahme überhaupt geeignet sei. Außerdem hätte auch geprüft werden müssen, ob das Taubentöten angemessen sei.

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Gegen die Entscheidung, die Tauben einfach zu töten, hatte der Landestierschutzverband Baden-Württemberg geklagt. Der Vorsitzende Stefan Hitzler zeigte sich von der Entscheidung des Gerichts erfreut: „Das Tötungsverbot gilt auch für Tauben.“ Denn generell sind Veterinärbehörden dazu verpflichtet, eine anderweitige Unterbringung der Tiere zu prüfen. Hitzler erklärte weiter: „Wir haben das sogar angeboten, aber dem Veterinäramt war das egal.“

Produktionshalle voller Taubendreck

Eine Amtstierärztin des zuständigen Landratsamtes hätte 2018 bei einer Begehung des Geländes notiert, dass die Tauben das komplette Betriebsgelände inklusive der Produktionshalle in Besitz genommen hätten. Die Maschinen seien verkotet und „durch Federn verunreinigt.“

Damit wären auch Kartonagen, Verpackungsboxen etc. die für die Tagesproduktion nötig seien, unbrauchbar geworden. Durch die Tiere seien schwere Schäden und „fortlaufende Reinigungskosten“ entstanden. Nachdem die Vergrämung der Tiere nicht von Erfolg gekrönt war, wurden die Tauben als Schädlinge durch die Behörde eingestuft. Mit einem stumpfen Schlag auf den Kopf, sollen sie betäubt und dann durch einen Genickbruch getötet werden.

Das Gericht hob alle diese Beschlüsse nun auf. Die betroffenen Tiere werden nun entsprechend umgesiedelt und bleiben am Leben. Ihre Eier werden in den Nestern künftig durch Gipsmodelle ausgetauscht, um die Population einzudämmen.