Regeln werden verschärft wegen Omikron in Baden-Württemberg

Coronavirus Update: Immer die aktuellsten Zahlen und 7-Tage-Inzidenz-Wert
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Die Corona-Variante Omikron sorgt jetzt dafür, dass es neue Regelungen zur Quarantäne gibt. Positiv getestete Personen sowie Kontaktpersonen müssen sich jetzt auf neue Regeln einstellen.

Ab jetzt gelten neue Regelungen für positiv Getestete und die entsprechenden Kontaktpersonen. Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg hat heute neue Quarantäne- und Absonderungsregelungen heraus gegeben.

Quarantäne und Absonderung – was jetzt in BW gilt

Derzeit sind die Zahlen in Sachen Corona in Baden-Württemberg eher rückläufig. Doch Experten warnen vor einem möglichen, erneuten Anstieg durch Neuinfektionen. Diesen Fall gibt es jetzt in Großbritannien, Norwegen und Dänemark. Denn die Omikron-Variante sorgt für Angst und Schrecken.

Bis 14. Dezember wurden bereits 35 Omikron-Fälle im Südwesten vom Landesgesundheitsamt bestätigt. Zahlen aus anderen Ländern deuten jedoch daraufhin, dass diese Variante sich sehr schnell ausbreiten kann. Die sogenannte Verdopplungsrate liegt unter anderem in Großbritannien bei nur eineinhalb Tagen.

Omikron-Variante sorgt für Aufregung

Am 7. Dezember lagen die Omikron-Fälle bei 398 Personen. Nur sechs Tage danach gab es 3.437 Omikron-Fälle. Experten gehen jetzt davon aus, dass sich diese Variante sehr schnell ausbreitet und auch in Baden-Württemberg zu einem Problem werden kann.

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Man geht nun derzeit davon aus, dass die Omikron-Variante ab Januar die vorherrschende Corona-Variante in Baden-Württemberg sein könnte. In Bezug darauf und unter Berücksichtigung aller Faktoren wurden die Bestimmungen für Quarantäne und Kontaktpersonen geändert.

Neue Regelungen – das gilt ab 15. Dezember

Ab 15. Dezember 2021 gelten neue Regelungen. Damit müssen infizierte Personen sowie deren Kontaktpersonen deutlich länger in häusliche Quarantäne. Besonders wichtig: Omikron-Infizierte können sich nicht „Freitesten“.

Insgesamt müssen positiv Getestete ab sofort 10 Tage in Quarantäne. Damit ist das Startdatum auf den ersten Tag des Nachweises festgelegt. Damit gilt nicht mehr der Tag als Startdatum, der als Symptombeginn eingetragen wird. Kontaktpersonen, die mit Infizierten in Kontakt waren, müssen ab sofort 14 Tage in Absonderung.

Für diese Personen gilt: Ein Freitesten geht frühstens ab dem siebten Tag. Jedoch genügt dazu ein negativer Schnelltest. Positiv Getestete können sich nur freitesten, wenn sie eine Impfung nachweisen können.