Pilze sammeln im Schwarzwald – Bußgeld bis zu 2.500 Euro droht

Frau hält einen Korb voll mit frisch gesammelten Pilzen aus dem Wald in der Hand. Sie trägt einen Pulli plus Regenjacke.
Symbolbild © istockphoto/PicTour Studio

Pilze zu sammeln im Schwarzwald ist derzeit so angesagt wie nie zuvor. Doch Vorsicht, denn in bestimmten Fällen droht ein sattes Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Gerade bei Liebhabern aus der Region lohnt es sich Pilze sammeln im Schwarzwald derzeit besonders. Allerdings kann es hier unter bestimmten Voraussetzungen zu einem hohen Bußgeld kommen. Es gilt daher, einiges zu beachten.

Nicht Fisch, nicht Fleisch, aber auch nicht Gemüse

Kaum ein anderes Lebensmittel spaltet die Nation in zwei Lager wie dieses. Die einen lieben sie, die anderen hassen sie zutiefst: Die Rede ist von Pilzen. Insbesondere Champignons, Steinpilze und Pfifferlinge landen bei vielen Liebhabern immer wieder auf dem Teller. Obwohl Pilze im Supermarkt häufig beim Gemüse angeboten werden, zählen sie botanisch gesehen gar nicht dazu. Dem Bundeszentrum für Ernährung nach bilden Pilze neben Flora und Fauna unter dem Namen Funga ein eigenes Reich.

Darüber hinaus wissen wohl die wenigsten, dass es im Handel gar nicht den Pilz an sich zu kaufen gibt. Lediglich der Hut und der Stiel landen bei uns im Einkaufswagen. Der eigentliche Pilz, das Geflecht in der Erde, wird gar nicht verkauft oder verspeist.

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Teurer Genuss auf dem Teller

Oft sind frische Pilze jedoch teuer im Einkauf. Ein Kilogramm kann je nach Sorte zwischen 25 und 75 Euro kosten. Wer deshalb nicht auf kostengünstigere Varianten in der Dose zurückgreifen möchte, hat im Ländle noch eine weitere preiswerte Alternative. Bei uns im Schwarzwald lassen sich Pilze ganz wunderbar sammeln. Im Moment gibt es dort vor allem zahlreiche Pfifferlinge zu ernten.

Doch wer meint, sich die Taschen mit Pilzen vollzustopfen oder gar ein lukratives Geschäft daraus zu machen, sollte sich das lieber zweimal überlegen. Denn das Landeswaldgesetz besagt klar, dass Waldpilze lediglich für den Eigenbedarf gesammelt werden dürfen. Als Richtwert nennt man hierfür ein Kilogramm pro Person. Sollte man diese Menge überschreiten und erwischt werden, ist ein sattes Bußgeld von bis zu 2.500 Euro fällig.