Neues Urteil: Parken wird noch teurer in Baden-Württemberg

Ein grauer Parkautomat mit Münzeinwurfloch und Informationstafel steht an einer befahrenen Straße, die gerade ein gelb-schwarz lackierten Linienbus passiert, den man im Hintergrund sieht.
Symbolbild © istockphoto/Sheviakova kateryna

Das hören Autofahrer nicht gerne. In Baden-Württemberg wird das Parken nach einem neuen Gerichtsurteil teurer. Dies betrifft vor allem das Anwohnerparken in Freiburg, wo das Thema zuletzt schon häufig für Aufregung gesorgt hat.

In der Stadt Freiburg in Baden-Württemberg werden die Kosten für das Parken für Anwohner nun teurer. Dies passiert nach einem Gerichtsurteil, durch das die vorherigen Tarife angepasst wurden. Ab dem 1. Dezember wird eine einheitliche Jahresgebühr von 200 Euro eingeführt, wie die Stadt am Dienstag bekannt gab. Verglichen mit der vorherigen vorübergehenden Regelung seit Juni, die eine Jahresgebühr von 30 Euro vorsah, ist dies eine große Erhöhung. Die Stadtverwaltung gab bekannt, dass alle, die in den letzten Wochen einen Anwohnerparkausweis für 30 Euro mit einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten erworben haben, diesen weiterhin bis zum Ende der Gültigkeitsfrist nutzen können.

Neues Urteil macht Parken zum Leidwesen der Anwohner teurer

Im Juni hoben die Bundesverwaltungsrichter in Leipzig eine damalige Gebührensatzung der Stadt im Schwarzwald auf, da die Tarife als vergleichsweise hoch angesehen wurden. Sofort nach diesem Urteil senkte die Stadt die Preise für neue Parkausweise drastisch. Die Gebühr lag von da an nur noch bei 30 Euro. Vorher beliefen sich die Kosten durchschnittlich auf nicht gerade billige 360 Euro pro Auto. Und weil die vorherige Regelung auch die Fahrzeuglänge berücksichtigte, führte dies teilweise zu Gebühren von bis zu 480 Euro pro Jahr für Anwohner von Freiburg mit Auto.

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Das Urteil in Leipzig diente als Signal für andere Städte, sich eingehend mit dem Thema Anwohnerparken zu befassen. In diesem Zusammenhang passte zum Beispiel die Stadt Konstanz ihre Regelungen an und kündigte vor etwa zwei Monaten an, den Bürgern Parkgebühren in Höhe von 170.000 Euro zurückerstatten zu wollen.

Gericht sorgt für höhere Parkpreise

Das Leipziger Gericht hatte einige der in der damaligen Freiburger Verordnung enthaltenen sozialen Ermäßigungen als rechtlich nicht zulässig eingestuft. Dies hatte wiederum den Hintergrund, dass eine soziale Staffelung gesetzlich nicht erlaubt ist. Ursprünglich sollten die Gebühren im Durchschnitt nämlich pro Jahr bei 360 Euro liegen und, je nach Länge des Fahrzeugs, nach oben hin gestaffelt sein. Stattdessen entschied man sich für eine Übergangslösung mit einem Tarif von 30 Euro. Die neue Regelung brachte eine erhebliche Vereinfachung der Verwaltungsprozesse mit sich.

Nun sollen die Parkgebühren für die Freiburger Anwohner jedoch wieder steigen. So teuer wie früher soll es mit 200 Euro zwar nicht werden, dennoch liegt die neue Gebühr weit über den zuvor geltenden 30 Euro. Fahrzeugbesitzer in Freiburg sollten sich daher jetzt vielleicht noch mal überlegen, ob sie wirklich ein Auto in der Stadt brauchen.