Lockerung: Keine Maskenpflicht im Freien in Baden-Württemberg

Symbolbild

Wegen niedriger Infektionszahlen in der Corona-Pandemie entfällt von diesem Montag an die Pflicht zum Tragen einer Maske an Haltestellen des Personennahverkehrs im Freien – wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

In den Fahrzeugen sowie in geschlossenen Haltestellen müsse jedoch weiterhin eine medizinische Maske getragen werden, betonte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) am Samstag in Stuttgart.

Die Landesregierung lockert mit der nächsten Corona-Verordnung ab Montag auf breiter Front die Maßnahmen.

Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Der Schutz muss auch weiterhin in geschlossenen Räumen wie in Supermärkten, Museen, Theatern, Kinos, Arztpraxen oder in öffentlichen Gebäuden ebenso wie in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen und Straßenbahnen getragen werden.

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