Gerichtsbeschluss: Kita-Platz-Anspruch sorgt für Wut in Großstadt

Symbolbild

Eine Kommune in Mannheim ist mächtig sauer über einen Gerichtsbeschluss. Denn demnach gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.

Viel Ärger und Wut gibt es wegen einem Beschluss. Ein Gericht hat entschieden, dass es einen Kita-Platz-Anspruch gibt. Doch das könnte nun für viel Bedrängnis sorgen.

Ersatzplatz-Pflicht könnte Probleme machen

Die Kitaplatz-Situation ist in ganz Deutschland extrem angespannt. Viele Eltern sind froh, wenn sie überhaupt einen Platz für ihre Kinder in einer Einrichtung bekommen. Im Fall der Familie, die vor Gericht nun gewonnen hat, sieht es jedoch etwas anders aus.

Der Gerichtsbeschluss basiert auf einem Vorfall einer Familie aus Mannheim. Die Familie hatte den Kita-Platz für ihr Kind abgelehnt, mit der Begründung es sei eine mehrsprachige Einrichtung. Nun hat das Gericht entschieden, dass die Familie einen Anspruch auf einen Ersatzplatz hat.

Durch Begründung Ersatzplatz-Anspruch

Bei der entsprechenden Familie war die Begründung, dass das Kind durch das Angebot an Englisch, Spanisch und Deutsch überfordert werden können. Es gibt jedoch auch andere Gründe, warum Familien einen Kita-Platz ablehnen. Beispielweise aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen. Viele Kitas werden von kirchlichen Trägern betrieben.

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Bei anderen Einrichtungen, die durch den Staat getragen werden, kann die Ausrichtung auf Sport oder reformpädagogischem Konzepten zur Ablehnung des Platzes seitens der Eltern aufkommen. Laut der Stadt Mannheim seien Kommunen dazu verpflichtet, den Eltern einen Ersatzplatz anbieten zu müssen.

Plätze für Kinderbetreuung Mangelware

Die Kapazitäten zur Kinderbetreuung sind nicht nur rar, sondern völlig erschöpft. Der Bedarf an Kinderbetreuung wächst jedoch in den letzten Jahren immer weiter an. Außerdem steigen auch die Gebühren für die Betreuung immer weiter an. Viele Familien monieren dies. Allerdings können auch einkommensschwache Familien diese Kosten über das Jugendamt oder soziale Gelder erstattet bekommen.

Das Argument der hohen Gebühren hatte auch die Familie moniert, welche den Platz abgelehnt hatte. Doch das Argument ließen die Richter nicht zu. Voraussetzungen für einen Kitaplatz sind, dass dieser maximal 30 Minuten vom Wohnort entfernt liegt und das Angebot der Betreuung mindestens 6 Stunden täglich umfasst. Der ursprünglich angebotene Platz, hatte diese Kriterien erfüllt.