Erste Stadt will Döner-Grenze einführen in Baden-Württemberg

Ein saftiger, mit Fleisch bestückter Dönerspieß dreht sich in einem Dönerladen. Im Vordergrund hält jemand Fladenbrot in typischem Papier für Döner Kebab.
Symbolbild © imago/ Bihlmayerfotografie

In vielen Städten eröffnen immer mehr Döner-Imbisse. Jetzt hat eine erste Stadt reagiert. Sie will in Baden-Württemberg eine Döner-Grenze einführen. Das gefällt natürlich nicht allen.

In vielen Städten ist es das gleiche Bild: ein Döner-Imbiss an fast jeder Ecke. Das frisch geschnittene Fleisch im Fladenbrot mit Kraut, Gemüse und Soßen ist bei den Deutschen sehr beliebt. Jetzt will die erste Stadt eine Döner-Grenze einführen.

Erste Stadt plant Döner-Grenze in Baden-Württemberg

Nach Ansicht der Stadt gibt es in Heilbronn bereits viel zu viele Dönerläden. Deshalb wird hier offen über eine mögliche Döner-Obergrenze nachgedacht. Die Forderung kam von einer Fraktion im Gemeinderat. Nicht nur die vielen Dönerläden waren ihnen ein Dorn im Auge, sondern auch die zahlreichen Barbershops und Nagelstudios. Eine Entscheidung ist natürlich noch nicht gefallen, es ist nur ein Antrag. Aber die Stadt reagiert und will wohl ein Konzept vorlegen, wie man künftig alle Dienstleistungen und auch die Gastronomie in der Stadt gezielter steuern kann. In diesem Zusammenhang geht es um eine größere Vielfalt, die den Bürgern geboten werden soll.

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Es geht um bestimmte Geschäfte, von denen es mehr oder weniger in der Stadt geben soll. Außerdem möchte die Stadt Heilbronn, dass die Geschäfte etwas gleichmäßiger verteilt sind und sich nicht alle auf die Innenstadt konzentrieren. Denn das vermittele ein völlig falsches Bild von der Stadt, heißt es von vielen Seiten. Ausgenommen von dieser Regelung sind natürlich alle Geschäfte, die es in Heilbronn bereits gibt. Außerdem ist es rein rechtlich gar nicht möglich, Dönerläden per se zu verbieten oder in diesem Sinne eine Döner-Grenze in Baden-Württemberg festzulegen.

Es ist also nicht möglich, gezielt nur einzelne Läden anzusprechen und zu verbieten. Man könne aber eine bestimmte Nutzung in verschiedenen Gewerbeeinheiten verbieten. Beeinträchtigungen der Innenstadt zum Beispiel durch Schadstoffe, Lärm oder besonders intensive Gerüche könnten in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden. An dieser Stelle kann man sich vorstellen, dass es hier geteilte Meinungen gibt. So sind die Ladenbetreiber gegen Einschränkungen und finden solche Obergrenzen mehr als fragwürdig.