Erste Regionen verbieten Wasserverbrauch in Baden-Württemberg

Ein Junge ist in einem Freibad und kühlt sich unter einer Fontäne ab. Er hat sichtlich Freude an dem Wasserspiel, während um ihn herum das Wasser in Bewegung ist. Der Pool strahlt in einem türkisen Blau.
Symbolbild © istockphoto/nata_zhekova

In den letzten Tagen ist es immer heißer geworden. Die Hitzewelle hat ganz Deutschland erfasst. Nun gibt es in Baden-Württemberg erste Regionen, die den Wasserverbrauch verbieten. Das müssen die Bürger beachten.

Wer sich in diesen Tagen eine Abkühlung verschaffen möchte, richtet sich ein kleines Wasserbecken im Garten oder auf der Terrasse ein oder hat das Glück, einen Swimmingpool zu besitzen. Nun gibt es jedoch erste Regionen in Baden-Württemberg, die den Wasserverbrauch verbieten. Das sollten Anwohner unbedingt wissen, um folgenschwere Fehler zu vermeiden.

Erste Regionen verbieten Wasserverbrauch in Baden-Württemberg

Wenn es vielerorts immer heißer wird, sinkt der Wasserpegel und das Wasser könnte immer knapper werden – vor allem in den Seen und Flüssen. Deshalb haben sich in Baden-Württemberg bereits einige Regionen dazu entschlossen, einen Teil des Wasserverbrauchs zu verbieten. Richtig heiß wird es auch in den Großstädten entlang der Flüsse. Spitzenwerte von bis zu 34 Grad sind zu erwarten. Auch in den höheren Lagen des Schwarzwaldes wird es teilweise über dreißig Grad warm.

Selbst wenn das Wasser zum Baden einlädt, sollte man einige Regeln im Umgang mit Flora und Fauna beachten. Denn die Hitze kann auch negative Auswirkungen auf die umliegende Natur haben. Vorerst bis zum 18. September ist in Baden-Württemberg die Wasserentnahme aus bestimmten Gewässern verboten. Betroffen sind zum Beispiel der Landkreis Ravensburg und der Bodenseekreis.

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Hohe Bußgelder bis zu 10.000 Euro drohen

Im Landkreis Ravensburg gilt eine Allgemeinverfügung. Dies wurde am Freitag offiziell bekannt gegeben. Wer sich nicht an die Regeln und Verbote hält, riskiert ein hohes Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Ausgenommen vom Wasserentnahmeverbot ist das Tränken der Tiere. Außerdem ist es erlaubt, mit einem Handgefäß Wasser aus Flüssen und Seen zu schöpfen.

Im Bodenseekreis ist die allgemeine Wasserentnahme für landwirtschaftliche Flächen wie auch für den Gemeingebrauch von dem Verbot betroffen. Ein erstes Verbot war eigentlich schon vor einigen Wochen aufgehoben worden. Doch jetzt sollen die Niederschläge schon nicht mehr ausreichen, damit die Seen und Bäche auf ein gesundes Niveau steigen können. Deshalb tritt das Wasserentnahmeverbot wieder in Kraft.