Amtlich: Feiern ohne Maske in Clubs erlaubt in Baden-Württemberg

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Amtlich: Club-Besucher dürfen in Baden-Württemberg bald unter bestimmten Bedingungen wieder ohne Maske tanzen.

Wie der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga am Dienstag mitteilte, sei dies durch ein mit dem Gesundheitsministerium ausgearbeitetes und am Montag beschlossenes Muster-Hygienekonzept möglich.

Allerdings brauchen alle Clubs für das maskenlose Tanzen eine Genehmigung des jeweiligen Gesundheitsamtes.

Ein genaues Datum für die Lockerung könne man daher nicht nennen, sagte ein Sprecher des Verbands. «Aber wir gehen davon aus, dass das zügig funktioniert, weil die Regeln jetzt klar sind.»

Eine wichtige Rolle spielt dabei die Belüftung des jeweiligen Clubs. Betriebe, die mit ihrer Lüftungsanlage eine Frischluftzufuhr von mindestens 40 Kubikmetern pro Stunde und Person gewährleisten können, dürfen unter Beachtung der 3G-Regel bei voller Kapazität öffnen und Tanzen ohne Masken erlauben.

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Bei weniger starken Lüftungsanlagen dürfen höchstens 70 Prozent der sonst zulässigen Gästezahl in den Club kommen – und nur, wenn die Besucher geimpft oder genesen sind. Clubs ohne Lüftungsanlagen müssen als Ersatz Luftreiniger einsetzen. /dpa