Verbot nun aufgehoben: Bestimmte Gartenarbeit ist wieder erlaubt

Eine Hecke im Garten wird gerade mit einer Schere geschnitten. Die Hecke ist saftig grün, während der Arbeiter, der die Schere bedient, Sicherheitshandschuhe trägt. Es ist eine Millimeter Arbeit zur Verschönerung des Gartens
Symbolbild © istockphoto/Irina Starikova

Der Herbst ist die Zeit, wo man den eigenen Garten wieder auf Vordermann bringen und für den Winter rüsten kann. Passenderweise wurde ein ungeliebtes Verbot nun aufgehoben, sodass man bestimmte Gartenarbeit wieder erlaubt und völlig legal verrichten kann.

Viele, die in den Genuss eines eigenen Gartens kommen, möchten diesen natürlich auch ordentlich halten und pflegen. Mit manchen deutschen Vorschriften gestaltet sich dies jedoch leider schwierig. Zum Glück wurde nun ein verachtetes Verbot wieder aufgehoben, wodurch bestimmte Gartenarbeit wieder erlaubt ist.

Der Herbstschnitt: Jetzt ist Zeit für diese Gartenarbeit

Nach der Sommerpause rückt der Herbst für viele Gartenfreunde in den Fokus, schließlich bietet die Zeit der bunten Blätter die ideale Gelegenheit, Hecken und Sträucher zu pflegen. Ein gezielter Rückschnitt unterstützt dabei das gesunde Wachstum direkt, indem er Platz für neue Triebe schafft und kranke oder abgestorbene Äste entfernt. So kann sich die schöne Hecke im Garten besser gegen Krankheiten wappnen und im nächsten Frühjahr wieder kräftig wachsen. Gartenbesitzer sollten diese Phase also auf jeden Fall nutzen, um ihre Pflanzen nicht nur optisch, sondern auch funktional in Form zu bringen.

Wichtig ist nur, dass man die Wetterbedingungen im Auge behält. Denn trockene Tage eignen sich besonders gut für den Schnitt. Sie minimieren den Stress für die Pflanzen und sorgen dafür, dass die frischen Schnitte schneller heilen. Zudem sollten Gartenfreunde auf das passende Werkzeug achten, um Schäden zu vermeiden. So wird die Hecke optimal auf den Winter vorbereitet und kann im Frühjahr in neuer Pracht erstrahlen.

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Sommerpause: Naturschutz und Strafen

Das Verbot, welches nun aufgehoben ist, gilt nur in den Sommermonaten, wo man die Hecken nicht schneiden darf. Das soll vor allem die heimische Tierwelt schützen. Was viele gar nicht wissen: Viele Vogelarten nutzen Hecken als Brutstätten, die durch das Gesetz geschützt werden. Gärtner, die in dieser Zeit trotzdem zur Schere greifen, riskieren empfindliche Strafen. Im schlimmsten Fall gehen diese sogar bis zu 100.000 Euro hoch. Dieses Verbot dient dazu, die Artenvielfalt zu bewahren und den Tieren eine ungestörte Brutzeit zu gewährleisten. Doch nun ab Oktober ist dieses bis nächstes Jahr ausgesetzt.

Ausnahmen bestehen zudem für kleinere Formschnitte, solange sie den Lebensraum der Tiere nicht beeinträchtigen. Für größere Rückschnitte ist also der Herbst der perfekte Zeitpunkt. So können Gärtner sich darauf verlassen, dass ihre Gartenarbeit im Einklang mit dem Naturschutz geschieht, während sie gleichzeitig ihre Pflanzen optimal pflegen.