Seit Juli: Plötzliche Änderung bei Deutscher Post – “Spürbar für alle”

DHL-Fahrzeug mit vielen Paketen. Das Postauto steht auf der rechten Seite am Straßenrand. Die hinteren Türen sind geöffnet, sodass man die Pakete im Innenraum sehen kann.
Symbolbild © istockphoto/Lari Bat

Die Deutsche Post hat im Juli eine Änderung eingeführt, die Millionen Kunden betrifft. In diesem Zusammenhang überrascht der Versanddienst mit einer Neuerung, die wohl bald alle Kunden zu spüren bekommen.

Aufmerksamen Kunden ist es vielleicht schon aufgefallen. Die Deutsche Post nimmt entscheidende Änderungen vor, die seit dem 1. Juli gültig sind. Wenn ihr künftig Ware mit der Deutschen Post versenden wollt, solltet ihr diese Details dringend beachten.

Das ändert die Deutsche Post zum 1. Juli

Die Änderungen des Versanddienstleisters umfassen den Bereich der “Bücher- und Warensendung”, kurz “BüWa”. Demnach hat die Deutsche Post die Bezeichnung des Dienstes in “Warensendung” geändert. Unter diesem Label können Kunden nun Gegenstände, Muster und Waren aller Art in einem Umschlag verschicken. Die Liste der zulässigen Gegenstände ist jedoch nicht von den Änderungen betroffen. Obwohl die Post das Wort aus der Kennzeichnung gestrichen hat, können Kunden mit dem Dienst weiterhin Bücher verschicken. Weiterhin gilt auch, dass schriftliche Mitteilungen nicht als Warensendung eingereicht werden dürfen. Eine Ausnahme bilden dabei Rechnungen und Lieferscheine, die der versendeten Ware hinzugefügt werden können.

Eines solltet ihr jedoch beachten: Wer zum Beispiel eine Warenlieferung bei der Deutschen Post in Auftrag gibt, muss den Brief über der Anschrift von nun an als “Warensendung” kennzeichnen. Vor der Änderung lautete die richtige Bezeichnung auf dem Umschlag “BüWa”. Außer Bücher können Kunden auch Handys, Handyzubehör, Datenträger und Kleidung mit dem Dienst versenden.

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Überraschende Neuerung für Kunden

Neben der Umbenennung führt die Deutsche Post auch eine weitere Änderung ein. Bislang waren für den Warenversand Umschläge bis zu 1.000 Gramm erlaubt. Jetzt ist es außerdem möglich, Sendungen bis 2.000 Gramm in Auftrag zu geben. Um diese Option wahrzunehmen, müssen Kunden einen Zuschlag von 85 Cent bezahlen. Die Preise der bestehenden Produkte bleiben gleich.

Bis 500 Gramm kostet eine Warensendung 2,25 Euro. Wer einen Umschlag mit einem Gewicht von 1.000 Gramm versenden möchte, kann dies für einen Preis von 2,55 Euro erledigen. Anders als Pakete oder Päckchen dürfen Warensendungen über Briefkästen verschickt werden. Sie gelten als kostengünstige Methode, um kleinere Gegenstände zu senden, ohne dafür die Paketdienste der Deutschen Post in Anspruch nehmen zu müssen.