Bundesweites Verbot: Bestimmte Gegenstände dürfen nicht in Garten

Auf einer Terrasse, die in einen gepflegten Garten führt, befindet sich ein Pavillion, unter dem sich ein kleiner Tisch und gemütliche gepolsterte Liegen befinden.
Symbolbild © istockphoto/LeeYiuTung

Wer ein Grundstück besitzt, muss wissen, dass bestimmte Gegenstände nicht im Garten gelagert werden dürfen. Dieses Verbot gilt bundesweit und sollte unbedingt eingehalten werden. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder.

Bestimmte Gegenstände dürfen nicht im Garten gelagert werden. Diese Regelung gilt in jedem Bundesland und sollte unbedingt beherzigt werden. Wer sich nicht daran hält, muss sonst mit einem Besuch vom Ordnungsamt und einem enormen Bußgeld rechnen.

„In meinem Garten darf ich machen, was ich will“

Allgemein gilt in der Bevölkerung die Auffassung, dass man im eigenen Garten machen kann, was man will. Dies ist sogar im Grundgesetz festgelegt. Dennoch gibt es immer dann Grenzen, wenn die persönliche Freiheit die der Mitmenschen einschränkt. So haben wir bereits berichtet, dass Familien mit Kindern auf einen Gegenstand im Garten besonders achten und sich an bestimmte Vorschriften halten müssen. Aber nicht nur wenn sich die Nachbarn gestört fühlen, endet die persönliche Freiheit. Es gibt bestimmte Gesetze, an die man sich halten muss und die ebenfalls Grenzen im eigenen Garten setzen.

Gesetze verbieten bestimmte Gegenstände im Garten

Die Regelungen, die bestimmte Gegenstände im Garten verbieten, sind im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz aufgeführt. In diesem steht, dass zum Beispiel Abfälle generell nicht im eigenen Garten gelagert werden dürfen. Zudem spielt auch das Baurecht eine Rolle. Weil die Auffassungen über die Frage, was Abfall ist und was nicht, weit auseinandergehen, haben Fachleute eine verständliche Defintion für Abfall aus den Gesetzen abgeleitet. Demnach versteht man unter Abfall in diesem Fall all das, was eine Gefahr für Mensch und Natur darstellt.

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Der Natur schaden beispielsweise Öle, Lacke, Farbreste, Altreifen, giftige Gase, Reinigungsmittel, Autos, Heizkörper, Sperrmüll und unsortierter Bauschutt. Diese können Schadstoffe ins Grundwasser bringen und schaden damit auch dem Menschen. Verboten sind ebenfalls Gegenstände im Garten, die Keime entwickeln und damit Ungeziefer wie Ratten und Mäuse anlocken können. Im schlimmsten Fall informieren die Nachbarn das Ordnungsamt. Dieses kommt vorbei und schaut sich die Gegenstände im Garten an. Entscheiden die Beamten, dass man etwas innerhalb einer bestimmten Frist entsorgen muss, sollte man dem unbedingt Folge leisten. Ansonsten drohen je nach Art und Menge des Abfalls empfindliche Bußgelder. Im schlimmsten Fall bis zu 100.000 Euro.