Bestimmtes Tier im Garten vertreiben – 65.000 Euro Bußgeld

Jemand gräbt mit einer Schaufel ein Loch in den Rasen. Der Rasen im Garten ist gepflegt, genauso wie die Hecke und die Bäume im Hintergrund.
Symbolbild © istockphoto/Eerik

Hobbygärtner aufgepasst! Wer im Garten ein bestimmtes Tier vertreibt, dem kann ein Bußgeld von bis zu 65.000 Euro drohen. Deshalb sollte man lieber anders mit diesem Problem umgehen.

Dieses Tier kennt wirklich jeder und hat es schon oft im eigenen Garten gesehen. Doch besonders beliebt ist dieser Gast auf Zeit nicht. Dennoch darf man das Tier im Garten nicht vertreiben. Bis zu 65.000 Euro Bußgeld können drohen, wenn man sich nicht an dieses Gesetz hält.

Viele Gäste im Garten sind äußerst unbeliebt

Mit einem Garten haben auch Menschen in der Großstadt ein kleines Stückchen Natur vor der Haustür. Da bleibt es natürlich nicht aus, dass in diesem kleinen Paradies Pflanzen und Tiere ein Zuhause finden, die beim Menschen nicht unbedingt beliebt sind. Dazu zählen Schädlinge wie Schnecken und Engerlinge, die sich an den mühsam gepflanzten Blumen gütlich tun und ganze Beete verwüsten können. Das Fressverhalten der Lästlinge zerstört nicht nur die Mühen, sondern auch die Optik des Gartens.

Hobbygärtner sind bei diesem Anblick nicht besonders erfreut

Zu den unbeliebten Gästen im heimischen Garten zählt unter anderem auch der Maulwurf. Gerade wer seinen Rasen mit viel Zeitaufwand und Fürsorge pflegt, ärgert sich am nächsten Tag umso mehr, wenn er überall kleine Erdhügel vorfindet. Doch obwohl die Optik eines perfekten Rasens darunter leiden kann, erweist sich der Maulwurf als äußerst nützlich. Durch das Umgraben der Erde belüftet er den Grund. Zudem vergeht sich das putzige Tierchen nicht an den Pflanzen und Beeten, wie viele immer noch glauben, sondern ernährt sich von Schädlingen, die in den Gärten ihr Unwesen treiben. Dazu zählen Schnecken, Würmer, Engerlinge, junge Wühlmäuse und Dickmaulrüssler. Der Maulwurf tut unserem Garten also eigentlich etwas Gutes.

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Laut Bundesnaturschutzgesetz §44 ist der Maulwurf besonders geschützt und darf weder getötet noch verletzt oder gefangen werden. Dies gilt auch für seine Nachkommen. Wer dies trotzdem tut, muss in vielen Bundesländern mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. In Brandenburg sind es sogar 65.000 Euro. Vertreiben darf man die Tierchen aber schon. Dies kann über Gerüche, Lärm und Erschütterungen geschehen. Denn der Maulwurf kann hervorragend riechen, hören und tasten. Auf solche Reize reagiert er daher, indem er flüchtet. Wer einen Sud aus Knoblauch oder Buttermilch herstellt und diesen in die Gänge des Maulwurfs träufelt, dürfte das kleine Tierchen sehr schnell los sein.