Aus: Deutsche Traditions-Bratwurst kurz vor bundesweitem Verbot

Mehrere Nürnberger Würstchen oder Bratwürste liegen auf einem Teller mit einer Kartoffelbeilage. Zuvor wurden sie vermutlich auf einem Grill zubereitet und geröstet.
Symbolbild © imago/Marius Schwarz

Des Deutschen liebste Traditions-Bratwurst steht vor Gericht und wohl vor einem bundesweiten Verbot. Jetzt wurde endlich ein Machtwort gesprochen. Für eine Spezialität hat das ganz besondere Folgen.

Ob man es glaubt oder nicht: Vor Gericht geht es jetzt um die Wurst. Denn eine deutsche Traditions-Bratwurst steht kurz vor einem bundesweiten Verbot. Dem Ganzen ging eine Klage voraus.

Prozess gemacht – Deutsche Traditions-Bratwurst kurz vor Verbot

Jede Region hat ihre eigenen Geschmäcker und Spezialitäten, vor allem, wenn es um Bratwürste geht. In diesem Fall sind es die Nürnberger Rostbratwürste. Es gibt einen offiziellen Verein, in dem sich die Bratwurstmacher der Region organisiert haben. Und sie waren es auch, die Klage eingereicht haben. Die Klage richtet sich gegen einen Hersteller aus Niederbayern, der „Mini-Rostbratwürstchen“ herstellt und vertreibt.

In dem Prozess ging es im wahrsten Sinne des Wortes um die Wurst, genauer gesagt um den Namen. Es ging um die Rechte an einem geschützten Namen, nämlich dem der Nürnberger Rostbratwürste. Und genau dieses Original ist geschützt. Würden die Kunden die Würste des Herstellers essen, könnten sie diese mit den Originalen verwechseln und irregeführt werden, so der Vorwurf der Kläger. Bemängelt wurde auch eine Abbildung, auf der der Hersteller die kleinen Würstchen mit Senf, Sauerkraut und Weißbrot anrichtet. Auch dies sei eine Anspielung auf das Original, so der Verband.

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Urteil wurde gesprochen: Deutsche Traditions-Bratwurst

Doch dann kam die Enttäuschung, zumindest für den Verein der Nürnberger Wursthersteller. Denn vor Gericht hatten sie keinen Erfolg, ihre Klage wurde abgewiesen. Die Begründung: Allein die geringe Größe und der Name der Mini-Rostbratwürstchen könnten nicht als Hinweis auf einen geschützten Ort verstanden werden. Diese Merkmale würden keinen Bezug zu der geschützten Spezialität herstellen. So gebe es auf dem Markt ohnehin viele andere Würste, die in der Größe ähnlich seien, hieß es weiterhin. Form und Größe könnten daher nicht als besondere Merkmale angesehen werden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber die deutsche Bratwursttradition ist nicht in Gefahr. So viel steht fest.