5.000 Euro Bußgeld: Wäscheverbot kommt für Millionen Haushalte

Frisch gewaschene Wäsche – Handtücher und Kleidung – hängt auf einer Wäschespinne an einem sonnigen Tag im Hintergarten. Darunter steht ein blauer Wäschekorb. Die Wäsche trocknet rasch im Sonnenschein.
Symbolbild © istockphoto/Alphotographic

Dieses Wäscheverbot bedeutet 5.000 Euro Bußgeld bei Missachtung. Für Haushalte ist das ganz schön ärgerlich und auch teuer. Nun heißt es also: Die Regel beachten oder tief in die Tasche greifen.

Es ist ein hohes Bußgeld, das abschreckt. Trotzdem müssen einige Haushalte es zahlen. Nur wer sich an diese Regel hält, kann der Strafe entkommen.

Hohe Geldstrafe: Wäscheverbot mit 5.000 Euro Bußgeld

Wer sich nicht an eine spezielle Regel hält, muss mit einer Abmahnung vom Vermieter rechnen. Denn diese Regel ist Teil der Hausordnung, die üblicherweise zum Mietvertrag gehört. Verstößt man wiederholt dagegen, könnte man bald sogar die fristlose Kündigung der Mietwohnung im Briefkasten haben. Dabei denken sich viele Haushalte nichts dabei, wenn sie dieser normalen Tätigkeit nachgehen, nämlich dem Wäschewaschen. Bei anderen Mietern im Gebäude könnte der Lärm der Waschmaschine aber dafür sorgen, dass sie beispielsweise nicht schlafen können. Die Geldstrafe droht nur in bestimmten Fällen.

Ernstfall: Wann es richtig teuer werden kann

Das bedeutet allerdings nicht, dass man das Wäschewaschen komplett aufgeben muss. Im Gegenteil: Üblicherweise hat man von früh bis spät Zeit dafür. Konkret bedeutet das, dass man zwischen 6 und 22 Uhr seinen täglichen Haushaltsaufgaben problemlos nachgehen kann. Nach 22 Uhr sollte man die Waschmaschine jedoch nicht mehr anschmeißen. Wie die Ruhezeiten im Einzelfall konkret geregelt sind, entnimmt man dem eigenen Mietvertrag. Sie können von den genannten Zeiten abweichen. Wer mehrmals für eine Ruhestörung sorgt, muss damit rechnen, dass auch das Ordnungsamt eingeschaltet wird.

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Erst dann wird es richtig teuer: Unter Umständen werden bis zu 5.000 Euro Bußgeld fällig. Wichtig ist, Nachbarn und Vermieter unbedingt zu informieren, wenn man zum Beispiel berufsbedingt keine Möglichkeit hat, die Waschmaschine außerhalb der Ruhezeiten zu nutzen. Denn einige Menschen sind erst so spät zu Hause, dass sie keine Alternative haben. In solche Fällen kann man dann eine Ausnahme machen. Aber auch hier gilt: die Ruhezeiten bestmöglich einhalten und Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Im Idealfall nutzt man eine moderne, geräuscharme Waschmaschine.